Aufmaß
Aufmaß am Bau — von der Messung zur prüfbaren Rechnung.
Ein Aufmaß ist die Feststellung von Art und Umfang der tatsächlich erbrachten Bauleistung — Flächen, Längen und Stückzahlen, jeweils mit nachvollziehbarem Rechenansatz. Es ist die Grundlage jeder Abrechnung: Wer nach VOB/B abrechnet, muss die Mengenberechnungen der Rechnung beilegen. Festgehalten wird das Ergebnis auf einem Aufmaßblatt, mit Datum und Unterschrift.
Stand: August 2026
Warum das Aufmaß über die Rechnung entscheidet
Gebaut wird nach Plan, bezahlt wird nach Menge. Dazwischen steht das Aufmaß: die Feststellung, wie viel von einer Position tatsächlich ausgeführt wurde. Fehlt sie oder lässt sie sich nicht nachrechnen, fehlt der Rechnung die Grundlage — und das Geld kommt später oder gar nicht.
Ist die VOB/B im Bauvertrag vereinbart, steht das ausdrücklich drin: Der Auftragnehmer hat seine Leistungen „prüfbar abzurechnen“. Die zum Nachweis nötigen Mengenberechnungen, Zeichnungen und anderen Belege gehören an die Rechnung. Das Aufmaßblatt ist genau dieser Beleg.
| Was gilt | Fundstelle |
|---|---|
| Leistungen prüfbar abrechnen, dabei die Reihenfolge der Posten einhalten und die Bezeichnungen aus den Vertragsbestandteilen verwenden | § 14 Abs. 1 |
| Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung beifügen | § 14 Abs. 1 |
| Die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen dem Fortgang der Leistung entsprechend möglichst gemeinsam vornehmen | § 14 Abs. 2 |
| Schlussrechnung bei einer vertraglichen Ausführungsfrist von höchstens 3 Monaten spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung einreichen, wenn nichts anderes vereinbart ist; je weitere 3 Monate Ausführungsfrist verlängert sich die Frist um 6 Werktage | § 14 Abs. 3 |
| Fehlt die prüfbare Rechnung trotz angemessener Frist, darf der Auftraggeber sie auf Kosten des Auftragnehmers selbst aufstellen | § 14 Abs. 4 |
| Die Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung fällig, spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung — höchstens 60 Tage, wenn das sachlich gerechtfertigt und ausdrücklich vereinbart ist | § 16 Abs. 3 Nr. 1 |
| Die Ausschlussfristen der Schlusszahlung gelten nicht für die Richtigstellung von Aufmaß-, Rechen- und Übertragungsfehlern | § 16 Abs. 3 Nr. 6 |
Die VOB/B gilt nicht von selbst. Sie ist kein Gesetz, sondern ein Satz Allgemeiner Vertragsbedingungen und muss im Bauvertrag vereinbart sein. Ohne diese Vereinbarung richtet sich der Vertrag allein nach dem Werkvertrags- und Bauvertragsrecht des BGB (§§ 631, 650a ff. BGB), das keine Frist wie die 12 Werktage oben kennt. Was im Einzelfall wirksam vereinbart ist, klärt ein Anwalt, nicht eine Website.
- Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen: VOB/B — Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, § 14 und § 16 Abs. 3, bekanntgemacht im Bundesanzeiger (BAnz AT 19.01.2016 B3 und BAnz AT 01.04.2016 B1), PDF des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, abgerufen am 4. August 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 650a BGB — Bauvertrag, abgerufen am 4. August 2026
Drei Wege zum Aufmaß
Ob Zollstock, Tabelle oder Plan — der größte Unterschied liegt darin, wie oft dieselbe Zahl abgeschrieben wird. Jede Übertragung ist eine Fehlerquelle.
| Weg | So läuft es | Stärken | Grenzen |
|---|---|---|---|
| Papier vor Ort | Maße mit Zollstock oder Lasermessgerät nehmen, direkt ins Aufmaßblatt eintragen, gemeinsam unterschreiben | Läuft ohne Strom und Netz; die Unterschrift steht sofort auf dem Blatt | Alles wird im Büro ein zweites Mal erfasst; Rechen- und Übertragungsfehler; Blätter gehen verloren |
| Excel-Vorlage | Positionen, Rechenansätze und Einzelwerte in eine Tabelle, die Summen rechnet Excel | Keine Rechenfehler, Vorlage wiederverwendbar, Summen ändern sich beim Korrigieren mit | Kein Bezug zum Plan; Formeln werden beim Tippen überschrieben; die Unterschrift kommt erst nach dem Ausdruck |
| Digital im PDF-Plan | Plan hochladen, Maßstab kalibrieren, Flächen und Längen nachfahren, Aufmaßblatt exportieren | Der Rechenansatz entsteht beim Messen mit, Abzüge werden negative Zeilen, Export als PDF und Excel | Setzt einen maßhaltigen Plan voraus; Abweichungen zwischen Plan und Ausführung müssen vor Ort geprüft werden |
Aus dem Plan zu rechnen ist dabei kein Behelf, sondern der Regelfall — solange die Ausführung dem Plan entspricht. Die Berliner Abrechnungsrichtlinie für öffentliche Bauaufträge nennt die Abrechnung nach Soll-Daten aus anerkannten Ausführungszeichnungen ausdrücklich die „Regelabrechnung nach VOB/C ATV DIN 18299, Abschnitt 5“; nach Ist-Daten wird über gemeinsame Feststellungen wie Aufmaße und Stundenlohnzettel abgerechnet. Welches Verfahren gilt, gehört vor Baubeginn geklärt.

- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin: ABau, V 450.V-I — Richtlinien zur Abrechnung, ABau 2013, Stand Juli 2019, Abschnitt 1.4, abgerufen am 4. August 2026
Die Begriffe, die im Aufmaßblatt vorkommen
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Position (Ordnungszahl) | Die Nummer der Leistung im Leistungsverzeichnis. Sie wird unverändert übernommen, sonst findet der Prüfer die Zeile nicht wieder. |
| Kurztext | Die Bezeichnung der Position aus dem Vertrag, zum Beispiel „Deckenbekleidung Gipskarton, einlagig“. |
| Bauteil | Woran gemessen wurde: Decke, Wand, Boden, Fassade, Öffnung. Trennt gleiche Leistungen an verschiedenen Bauteilen. |
| Rechenansatz | Die Maße, aus denen der Wert entsteht — etwa „5,10 × 4,25 m“ oder bei einem Vieleck die Maßkette seiner Kanten. Ohne Rechenansatz ist eine Menge nicht prüfbar. |
| Abzug | Eine Fläche, die von der Mutterfläche abgeht (Türöffnung, Schacht). Sie gehört als eigene Zeile mit negativem Vorzeichen ins Blatt. |
| Übermessen | Eine vorhandene Öffnung wird nicht abgezogen, weil die Abrechnungsregeln des Gewerks es so vorsehen. Die Schwellen dafür stehen je Gewerk in der VOB/C. |
| Einheit | m², m oder Stk — immer die Einheit der Position im Leistungsverzeichnis. |
| Prüfbar | Ein Unbeteiligter kann aus den beigefügten Unterlagen nachvollziehen und nachrechnen, wie die Menge zustande kommt. |
Aufmaße sind nach der Berliner Abrechnungsrichtlinie Feststellungen zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung nach § 14 VOB/B — sie stellen einen Sachverhalt verbindlich fest und werden durch die Unterschrift zu Urkunden. Entsprechend wird ein Aufmaß dort mit Datum der Feststellung und Unterschriften abgeschlossen.
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin: ABau, V 450.V-I — Richtlinien zur Abrechnung, ABau 2013, Stand Juli 2019, Abschnitte 2.1 und 2.3, abgerufen am 4. August 2026
Wo es konkret wird
Vorlage zum Ausfüllen
Die Aufmaßblatt-Vorlage gibt es als Excel-Datei und als Druckvorlage — ohne Registrierung, ohne E-Mail-Abfrage. Dazu die Pflichtfelder mit Begründung, ein durchgerechnetes Beispiel und die Fehler, die in der Prüfung am häufigsten auffallen.
Die Regeln der VOB
Wann übermessen und wann abgezogen wird, unterscheidet sich je Gewerk. Diese Schwellen und die Abrechnungsregeln der VOB/C stehen in Aufmaß nach VOB — mit Fundstellen statt Faustregeln.
Direkt im Plan messen
Planaufmaß ist das kostenlose Werkzeug von agora: PDF-Plan hochladen, Maßstab kalibrieren, Flächen und Längen nachfahren, Aufmaßblatt als PDF und Excel exportieren. Ohne Registrierung nutzbar. Standardmäßig lokal — ohne Konto bleibt alles in diesem Browser. Ein optionales Konto sichert Projekte in der EU-Cloud.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Aufmaß und Aufmaßblatt?
Das Aufmaß ist der Vorgang: Art und Umfang der ausgeführten Leistung werden festgestellt. Das Aufmaßblatt ist das Dokument, in dem diese Feststellung steht — mit Kopfdaten, Positionen, Rechenansätzen, Einzelwerten, Abzügen, Summen sowie Datum und Unterschriften. Der Rechnung beigefügt wird das Blatt.
Muss ein Aufmaß gemeinsam genommen werden?
Die VOB/B verlangt in § 14 Abs. 2, die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen dem Fortgang der Leistung entsprechend „möglichst gemeinsam“ vorzunehmen. Für Leistungen, die später nur schwer feststellbar sind — etwa alles, was zugebaut wird —, muss der Auftragnehmer rechtzeitig gemeinsame Feststellungen beantragen.
Darf ich aus dem Plan aufmessen statt vor Ort?
Ja, wenn die Ausführung dem Plan entspricht und die Vertragsunterlagen diese Abrechnung nach Soll-Daten vorsehen. Die Berliner Abrechnungsrichtlinie für öffentliche Bauaufträge bezeichnet die Abrechnung aus anerkannten Ausführungszeichnungen als Regelabrechnung nach VOB/C ATV DIN 18299, Abschnitt 5. Weicht die Ausführung ab, wird vor Ort gemessen.
Was kostet ein digitales Aufmaß?
Planaufmaß von agora kostet nichts — kein Abo, keine Projektbegrenzung, keine Registrierung. Nötig ist nur ein maßhaltiger PDF-Plan und ein Browser; Lasermessgerät oder Aufmaß-Hardware brauchst du dafür nicht. Geld kostet erst, was darüber hinausgeht: die Baustellensoftware, mit der dieselben Pläne im Team laufen.