Ratgeber
Bautagebuch — Pflicht, Inhalt, Beweiswert.
Ein Bautagebuch ist die tägliche, chronologische Aufzeichnung des Baugeschehens: Datum, Wetter, Temperatur, anwesende Firmen und Personenzahl, ausgeführte Leistungen, Geräte, Lieferungen, Behinderungen, Anweisungen und besondere Vorkommnisse. Es hält den Bauablauf mit allen wesentlichen Einzelheiten fest und dient im Streit über Termine, Nachträge oder Mängel als Beweismittel. Geführt wird es zeitnah — am selben Tag, nicht rückwirkend.
Stand: August 2026 · Redaktion agora
Ist ein Bautagebuch Pflicht — und für wen?
Das Bautagebuch steht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. In Anlage 10 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) ist für die Leistungsphase 8 — Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation unter Buchstabe e die Grundleistung „Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)" aufgeführt.[1]
Die HOAI selbst regelt Honorare für Ingenieur- und Architektenleistungen, nicht Bauabläufe (§ 1 HOAI).[2] Verbindlich wird das Bautagebuch deshalb über den Vertrag. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden: Vereinbaren die Parteien, dass für Inhalt und Umfang der Architektenleistung das Leistungsbild der HOAI entsprechend gilt, hat der Architekt ein Bautagebuch zu führen — auch ohne dass es im Vertrag eigens genannt wird. Kommt er dem nicht nach, ist der Auftraggeber grundsätzlich zur Minderung des Honorars berechtigt (BGH, Urteil vom 28. Juli 2011, VII ZR 65/10).[3] Der Fall betraf das Leistungsbild des § 15 Abs. 2 HOAI in der damals geltenden Fassung; dessen Leistungsphase 8 entspricht der heutigen Anlage 10.
| Rolle | Grundlage | Bautagebuch |
|---|---|---|
| Architekt oder Ingenieur mit Leistungsphase 8 | Anlage 10 HOAI, Buchstabe e, plus Architektenvertrag | Ja — Grundleistung. Fehlt sie, kommt Honorarminderung in Betracht[3] |
| Bauleitung im Auftrag des Bauherrn | Vertrag mit dem Bauherrn | Ja, sobald das Leistungsbild Objektüberwachung vereinbart ist |
| Ausführender Betrieb, Generalunternehmer, Nachunternehmer | Bauvertrag | Wenn der Bauvertrag es verlangt. Sonst freiwillig — aber ohne eigene Aufzeichnung trägst du im Streit die Beweisnot |
| Privater Bauherr | — | Freiwillig. Dient als eigener Nachweis gegenüber Firmen und Versicherung |
Zwei VOB/B-Vorschriften, die ohne Tagebuch kaum zu erfüllen sind
Bei einem VOB/B-Vertrag hängen zwei Regelungen unmittelbar an der täglichen Aufzeichnung:
- § 6 Absatz 1 VOB/B: „Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen."[4] Wer nicht festhält, wann eine Behinderung begonnen hat, kann sie auch nicht unverzüglich anzeigen.
- § 6 Absatz 2 Nummer 2 VOB/B: Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, „mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste", gelten nicht als Behinderung.[4] Ob ein Regentag normal war oder nicht, entscheidet sich später an Messwerten — deshalb gehören Wetter und Temperatur in jede Zeile.
Der praktische Kern: Die Pflicht folgt aus dem Vertrag, der Nutzen aus der Lückenlosigkeit. Ein Bautagebuch, das nur an Konflikttagen geführt wird, ist im Streit fast wertlos — genau die Lücken davor und danach werden angegriffen.
- Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) HOAI, Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 8, Buchstabe e — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 4. August 2026
- § 1 HOAI (Anwendungsbereich) — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 4. August 2026
- BGH, Urteil vom 28. Juli 2011, VII ZR 65/10, referiert bei BauNetz Baurecht, abgerufen am 4. August 2026
- § 6 VOB/B (Fassung 2016) — Gesetzestext VOB/B 2016, abgerufen am 4. August 2026
Was gehört in ein Bautagebuch?
Die folgende Checkliste ist die Spaltenstruktur der Vorlage weiter unten. Jede Zeile steht für einen Bautag, jedes Feld für eine Frage, die im Streitfall gestellt wird.
| Angabe | Was genau hinein muss | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Datum | Jeder Bautag eine Zeile — auch Tage ohne Leistung („Baustelle ruht, Frost") | Lücken sind der häufigste Angriffspunkt gegen ein Tagebuch |
| Wetter | Bewölkung, Niederschlag, Wind; bei Wechsel mit Uhrzeit | Grundlage für die Frage, ob eine Witterungsbehinderung vorlag (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B)[1] |
| Temperatur | Messwert früh und mittags in °C | Viele Arbeiten haben Temperaturgrenzen. Ohne Messwert lässt sich nachher nicht klären, ob sie eingehalten waren |
| Anwesende Firmen | Firma, Gewerk und Anzahl der Personen je Firma | Basis für Diskussionen über Verzug, Behinderung und Stundenlohnarbeiten |
| Ausgeführte Leistungen | Ort (Geschoss, Achse, Raum), Gewerk, Menge | „Trockenbau gearbeitet" ist unbrauchbar, „EG Achse A–C beplankt" ist verwertbar |
| Geräte | Vorhaltung, Einsatzzeiten, Stillstand, Ausfall | Vorhaltekosten lassen sich nur mit belegten Standzeiten geltend machen |
| Materiallieferungen | Material, Menge, Lieferant, Lieferschein-Nummer | Verbindet Bautagebuch und Abrechnung und belegt Lieferverzug |
| Behinderungen | Ursache, Beginn und Ende mit Uhrzeit, betroffenes Gewerk | Voraussetzung für die unverzügliche schriftliche Anzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B[1] |
| Anweisungen | Wer hat wem was angeordnet, wann, mündlich oder schriftlich | Mündliche Anordnungen sind nach Wochen sonst nicht mehr belegbar |
| Besondere Vorkommnisse | Unfälle, Behördenbesuche, Sperrungen, Diebstahl, Schäden | Was ungewöhnlich war, wird später gefragt — und dann gesucht |
| Abnahmen und Prüfungen | Teilabnahmen, Messungen, Beteiligte, Ergebnis | Hält fest, ab wann Fristen laufen: die Verjährung beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB)[2] |
| Fotos | Fotonummern oder Dateinamen in der Tageszeile; Dateien unverändert mit Zeitstempel ablegen | Ohne Zuordnung zum Tag verliert ein Foto seinen Kontext |
| Verfasser | Name der Bauleitung, Datum der Eintragung, Unterschrift | § 416 ZPO knüpft die Beweiskraft einer Privaturkunde an die Unterschrift des Ausstellers[3] |

Wetterangaben belegbar machen: Streiten zwei Parteien über das Wetter, zählen Messwerte. Der Deutsche Wetterdienst stellt Stationsdaten im Open-Data-Bereich des Climate Data Center kostenfrei zum Download bereit[4] — damit lässt sich eine Tageszeile im Nachhinein untermauern.
- § 6 VOB/B (Fassung 2016) — Gesetzestext VOB/B 2016, abgerufen am 4. August 2026
- § 634a BGB (Verjährung der Mängelansprüche) — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 4. August 2026
- § 416 ZPO (Beweiskraft von Privaturkunden) — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 4. August 2026
- Deutscher Wetterdienst, Open-Data-Bereich des Climate Data Center — dwd.de, abgerufen am 4. August 2026
Vorlage herunterladen — ohne Formular
Beide Vorlagen haben genau die Spalten aus der Checkliste oben: Datum, Wetter, Temperatur früh und mittags, Firma und Gewerk, Anwesende, ausgeführte Leistungen, Geräte, Lieferungen, Behinderungen und Vorkommnisse, Anweisungen der Bauleitung, Fotonummern. Kein Formular, keine E-Mail-Adresse, keine Registrierung.
Excel-Vorlage herunterladen Druckvorlage öffnen
- Excel-Vorlage — Kopfzeile für Bauvorhaben, Bauherr, Bauleitung und Berichtszeitraum, eine Zeile pro Bautag, ein ausgefüllter Beispieltag, dazu ein zweites Blatt „Hinweise" mit den Regeln aus dem Abschnitt weiter unten.
- Druckvorlage — dieselbe Tabelle als Seite zum Ausdrucken für den Ordner im Baucontainer, wenn auf der Baustelle kein Gerät mitläuft.
- Frei verwendbar — für eigene Bauvorhaben, auch gewerblich, ohne Nennung.
Muster-Eintrag: ein Bautag, vollständig ausgefüllt
So sieht ein brauchbarer Tag aus. Beispiel eines Ausbautags, frei erfunden — auf Orte, Mengen und Uhrzeiten kommt es an, nicht auf die Namen.
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Datum | Dienstag, 28. Juli 2026 · Bautag 64 |
| Wetter | bedeckt, ab 14:30 Uhr anhaltender Regen |
| Temperatur früh / mittags | 12 °C / 17 °C |
| Anwesende Firmen | Trockenbau: 4 Personen (07:00–16:00 Uhr) · Elektro: 2 Personen (07:30–15:30 Uhr) |
| Ausgeführte Leistungen | EG Achse A–C: Ständerwerk gestellt, einseitig beplankt · 1. OG Achse D: Leerrohre verlegt |
| Geräte | Hubbühne ganztags · Bauaufzug Stillstand 14:30–16:00 Uhr wegen Regen |
| Lieferungen | 60 Platten GKB 12,5 mm, Lieferschein 44821, angenommen 09:10 Uhr |
| Behinderungen | 14:30–15:30 Uhr: Regeneintrag über den noch offenen Dachrand ins 1. OG, Leerrohrmontage Achse D eingestellt; Behinderung am selben Tag schriftlich angezeigt |
| Anweisungen | Bauleitung an Polier, 10:15 Uhr mündlich, 10:40 Uhr per E-Mail bestätigt: Anschluss Achse C erst nach Abnahme Elektro |
| Besondere Vorkommnisse | keine |
| Fotos | F-2026-0728-01 bis 04 (Ständerwerk Achse A–C, Regeneintrag 1. OG Achse D um 15:00 Uhr) |
| Verfasser | Bauleitung, eingetragen am 28. Juli 2026 um 17:40 Uhr |
Warum dieser Eintrag trägt: Er nennt Ort und Achse statt Gewerk allgemein, er hat Uhrzeiten für Beginn und Ende der Behinderung, er verknüpft die Fotos über Nummern, und er hält fest, dass die mündliche Anweisung schriftlich bestätigt wurde. Aus so einem Tag lässt sich Monate später ein Nachtrag begründen.
So führst du ein Bautagebuch, das im Streit hält
Fünf Regeln, mehr braucht es nicht. Sie stehen in derselben Reihenfolge auch im Hinweisblatt der Excel-Vorlage.
- Täglich, nicht wöchentlich. Jeder Bautag bekommt eine Zeile — auch Tage ohne Leistung, mit Grund („Baustelle ruht, Frost"). Lücken schwächen die Beweiskraft mehr als knappe Einträge.
- Am selben Tag eintragen. Nicht am Freitag für die ganze Woche. Zeitnah geschriebene Einträge sind glaubwürdig, rekonstruierte sind angreifbar.
- Konkret statt allgemein. Ort, Achse, Menge, Gewerk. Ein Eintrag muss ohne Erinnerung verständlich sein, sonst ist er später nichts wert.
- Behinderungen sofort und mit Uhrzeit. Witterung, fehlende Vorleistung, Lieferverzug — Beginn und Ende festhalten und die Anzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B unverzüglich schriftlich hinterherschicken.
- Fotos verknüpfen und unverändert ablegen. Fotonummern in die Tageszeile, Originaldateien mit Zeitstempel sichern, nichts nachbearbeiten. Aufbewahren mindestens bis zum Ende der Verjährung der Mängelansprüche.
Papier, Excel oder Software?
Alle drei Wege sind zulässig — der Unterschied liegt im Tagesaufwand, in der Auffindbarkeit und darin, wie leicht sich eine lückenlose, zeitnahe Führung später zeigen lässt.
| Kriterium | Papier | Excel | Bausoftware |
|---|---|---|---|
| Aufwand pro Tag | Niedrig beim Schreiben, hoch beim Zusammenstellen des Berichts | Mittel — Abtippen abends im Büro | Niedrig, wenn die Erfassung schon auf der Baustelle passiert |
| Vollständigkeit | Hängt an der Disziplin; vergessene Felder fallen niemandem auf | Feste Spalten helfen, leere Zellen bleiben leer | Pflichtfelder und Tagesübersicht zeigen Lücken sofort |
| Suchbarkeit | Blättern im Ordner | Suche in der Datei, sofern der Dateistand aktuell ist | Volltext über alle Tage, Firmen und Gewerke |
| Fotos | Getrennt vom Text, Zuordnung per Hand | Verweis über Dateinamen, Dateien liegen woanders | Foto hängt am Tag und am Ort im Bauplan |
| Verlustrisiko | Ein Ordner, ein Wasserschaden | Datei-Kopien auf mehreren Rechnern, unklar welche gilt | Zentrale Ablage, alle Beteiligten sehen denselben Stand |
| Mehrere Beteiligte | Nur wer den Ordner hat | Versionskonflikte bei Parallelarbeit | Bauleitung, Gewerke und Bauherr arbeiten am selben Projekt |
| Beweiskraft | Alle drei sind Privaturkunden im Sinne von § 416 ZPO. Den Unterschied macht nicht das Format, sondern ob sich zeitnahe, lückenlose Führung belegen lässt. | ||
| Kosten | 0 € | 0 € | ab 99 €/Monat pro Baustelle (agora Site, Subunternehmer kostenfrei) |
Wer zwei Baustellen im Jahr betreut, kommt mit der Excel-Vorlage gut durch. Laufen mehrere Gewerke gleichzeitig und gehören Fotos, Mängel und Freigaben zum selben Tag, verschiebt sich der Aufwand vom Schreiben zum Zusammensuchen — das ist der Punkt, an dem sich eine gemeinsame Ablage rechnet.
Was ist ein Bautagebuch vor Gericht wert?
Ein Bautagebuch ist eine Privaturkunde. Nach § 416 ZPO begründet eine unterschriebene Privaturkunde vollen Beweis dafür, „dass die in ihnen enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben sind"[1] — also dafür, dass jemand das so aufgeschrieben hat. Nicht dafür, dass der Inhalt stimmt. Ob das Gericht den Inhalt glaubt, entscheidet es nach freier Überzeugung unter Berücksichtigung des gesamten Verhandlungs- und Beweisergebnisses (§ 286 Abs. 1 ZPO).[2]
Genau deshalb hängt der Wert an der Art der Führung. Das Kammergericht Berlin beschreibt den Maßstab so: Das Bautagebuch soll „das gesamte Baugeschehen, das der Architekt zu überwachen hat, mit allen wesentlichen Einzelheiten wie Einsatz in personeller und sachlicher Beziehung, Witterung, besondere Vorkommnisse, Arbeitsbehinderungen, Überprüfungen, Beanstandungen, zuverlässig und beweiskräftig festhalten" (KG Berlin, Urteil vom 14. Februar 2012, 7 U 53/08).[3] Der Bundesgerichtshof stellt ergänzend darauf ab, dass ein Bautagebuch nachträglich nicht mehr zuverlässig erstellt werden kann — deshalb muss der Auftraggeber dem Architekten vor der Minderung keine Frist zur Nacherstellung setzen (BGH, Urteil vom 28. Juli 2011, VII ZR 65/10).[4]
Was ein fehlendes Tagebuch praktisch anrichtet, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz: Zeigten die festgestellten Ausführungsfehler auf eine unzureichende Bauüberwachung hin und legte der Architekt kein Bautagebuch vor, musste er im Einzelnen darlegen, welche Überwachungsmaßnahmen er wann ergriffen hatte — die pauschale Behauptung, es habe keine Hinweise auf Mängel gegeben, genügte nicht (OLG Koblenz, Urteil vom 13. Juni 2012, 5 U 1232/11; die Nichtzulassungsbeschwerde wies der BGH mit Beschluss vom 18. Juli 2013, VII ZR 202/12, zurück).[5]
Worauf es praktisch ankommt
- Zeitnah — am selben Tag geschrieben, nicht am Monatsende rekonstruiert.
- Lückenlos — jeder Bautag vorhanden, auch die ohne Leistung.
- Konkret — Ort, Menge, Uhrzeit, Beteiligte statt Sammelbegriffen.
- Unverändert — Originaldateien und Fotos unbearbeitet sichern; wer korrigiert, kennzeichnet die Korrektur mit Datum, statt zu überschreiben.
- Belegt — Fotos, Lieferscheine, E-Mails und Messprotokolle am jeweiligen Tag verknüpfen.
Wie lange aufbewahren?
Mindestens bis zum Ende der Verjährung der Mängelansprüche. Beim BGB-Bauvertrag sind das für ein Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BGB).[6] Ist die VOB/B vereinbart und im Vertrag nichts anderes geregelt, beträgt die Frist für Bauwerke vier Jahre ab Abnahme (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B).[7]
Kein Rechtsrat. Dieser Text erklärt die Fundstellen und die Praxis, ersetzt aber keine Prüfung deines konkreten Vertrags. Was im Einzelfall gilt, hängt an dem, was ihr vereinbart habt — im Zweifel den Bauvertrag anwaltlich prüfen lassen.
- § 416 ZPO (Beweiskraft von Privaturkunden) — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 4. August 2026
- § 286 ZPO (Freie Beweiswürdigung) — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 4. August 2026
- KG Berlin, Urteil vom 14. Februar 2012, 7 U 53/08, referiert bei BauNetz Baurecht, abgerufen am 4. August 2026
- BGH, Urteil vom 28. Juli 2011, VII ZR 65/10, referiert bei BauNetz Baurecht, abgerufen am 4. August 2026
- OLG Koblenz, Urteil vom 13. Juni 2012, 5 U 1232/11, referiert bei BauNetz Baurecht; Urteilsgründe im Volltext bei baurechtsiegen.de, beide abgerufen am 4. August 2026
- § 634a BGB (Verjährung der Mängelansprüche) — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 4. August 2026
- § 13 VOB/B (Fassung 2016) — Gesetzestext VOB/B 2016, abgerufen am 4. August 2026
Bautagebuch in agora Site
In agora Site entsteht das Bautagebuch aus dem, was am Tag ohnehin erfasst wird: Wetter, anwesende Firmen und ausgeführte Leistungen werden eingetragen, Fotos und Marker hängen am Bauplan an der Stelle, um die es geht. Aus denselben Einträgen erzeugt die Software den Baustellenbericht als PDF.

Abgerechnet wird je Baustelle und je eigenem Nutzer: 99 € pro Monat und Baustelle (im Jahresabo 79 €) plus 39 € je internem Nutzer: Subunternehmer, Bauherr und Planer kosten nichts extra, auch wenn sie aktiv mitarbeiten. Einmalig kommt das Onboarding mit 1.490 € dazu, ein Service-Paket ist ab 149 € pro Monat wählbar. Alle Module sind in jedem Fall enthalten; alle Preise zzgl. USt. Die vollständige Aufstellung steht auf der Preisseite.
Passt dazu: Baumängel rechtssicher dokumentieren — dieselbe Logik, angewendet auf Mängelanzeige und Fristsetzung.
Häufige Fragen
Ist ein Bautagebuch gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Bautagebuch wird nicht durch ein allgemeines Gesetz für jeden Baubeteiligten angeordnet, sondern über den Vertrag verbindlich. In Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI ist die Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch) als Grundleistung der Leistungsphase 8 aufgeführt. Der BGH hat entschieden, dass ein Architekt, mit dem das Leistungsbild der Objektüberwachung entsprechend vereinbart ist, ein Bautagebuch zu führen hat, auch ohne ausdrückliche Nennung im Vertrag (Urteil vom 28. Juli 2011, VII ZR 65/10, zu § 15 Abs. 2 HOAI a. F.).
Wer muss das Bautagebuch führen?
In der Regel derjenige, der die Objektüberwachung übernommen hat — meist Architekt oder Bauleitung. Ausführende Betriebe und Nachunternehmer führen ein Bautagebuch, wenn der Bauvertrag es verlangt; freiwillig ist es trotzdem sinnvoll, weil sonst im Streit die eigene Aufzeichnung fehlt. Private Bauherren trifft keine solche Vertragspflicht, sie profitieren aber vom eigenen Nachweis gegenüber Firmen und Versicherung.
Reicht ein Bautagebuch in Excel?
Ja. Das Format entscheidet nicht über die Zulässigkeit — Papier, Excel und Software sind gleichermaßen Privaturkunden im Sinne von § 416 ZPO. Entscheidend ist, ob sich zeitnahe, lückenlose und konkrete Führung zeigen lässt. Die kostenlose Excel-Vorlage auf dieser Seite hat die dafür nötigen Spalten und lässt sich ohne Registrierung herunterladen.
Darf ich Einträge nachtragen?
Nachträge sind nicht verboten, aber sie kosten Glaubwürdigkeit. Der BGH hat darauf abgestellt, dass ein Bautagebuch nachträglich nicht mehr zuverlässig erstellt werden kann (Urteil vom 28. Juli 2011, VII ZR 65/10). Wer korrigieren muss, kennzeichnet die Korrektur mit Datum und Grund, statt den ursprünglichen Eintrag zu überschreiben.
Wie lange muss ich ein Bautagebuch aufbewahren?
Mindestens bis zum Ende der Verjährung der Mängelansprüche. Beim BGB-Bauvertrag sind das für ein Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BGB). Ist die VOB/B vereinbart und nichts anderes geregelt, beträgt die Frist für Bauwerke vier Jahre (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B). Fotos, Lieferscheine und Messprotokolle gehören zusammen mit dem Tagebuch aufbewahrt.
Muss ich das Bautagebuch dem Bauherrn übergeben?
Aus der Pflicht, ein Bautagebuch zu führen, folgt für sich genommen keine Pflicht zur Herausgabe. Das Kammergericht Berlin hat entschieden: Sind die Grundleistungen der Leistungsphase 8 vereinbart, schuldet der Architekt das Führen eines Bautagebuchs, nicht aber dessen Aushändigung (Urteil vom 14. Februar 2012, 7 U 53/08). Vorlegen können muss er es trotzdem, sonst lässt sich nicht belegen, dass er eines geführt hat. Der Bauvertrag kann die Übergabe ausdrücklich vorsehen — wer Streit vermeiden will, regelt Übergabe und Form dort.
Was ist der Unterschied zwischen Bautagebuch und Bautagesbericht?
Die HOAI nennt in der Leistungsphase 8 nur die Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch). In der Praxis führt die Bauüberwachung das Bautagebuch für die gesamte Baustelle, während ein ausführender Betrieb im Bautagesbericht seine eigene Leistung, sein Personal und seine Geräte festhält. Inhaltlich überschneiden sich beide stark; die Felder in der Vorlage auf dieser Seite decken beides ab.
Zählt ein Foto als Nachweis?
Ein Foto ist ein Beweismittel, das das Gericht nach freier Überzeugung würdigt (§ 286 Abs. 1 ZPO). Sein Wert steigt, wenn Aufnahmezeitpunkt, Ort und Zusammenhang belegt sind. Praktisch heißt das: Originaldatei mit Zeitstempel unverändert sichern, die Fotonummer in die Tageszeile des Bautagebuchs schreiben und im Eintrag beschreiben, was zu sehen ist.