Ratgeber
Mängelmanagement am Bau — Schritt für Schritt
Mängelmanagement am Bau ist der geregelte Umgang mit Baumängeln: erkennen, mit Foto, Ort und Datum dokumentieren, dem Vertragspartner schriftlich anzeigen, eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und die Beseitigung nachprüfen. Ziel ist ein lückenloser Nachweis, der bei der Abnahme und in der Gewährleistung Bestand hat. Rechtliche Grundlage sind die Mängelrechte des Bestellers.
Stand: August 2026
Baumängel rechtssicher dokumentieren — in fünf Schritten
Die Reihenfolge ist keine Formsache. Wer einen Schritt überspringt, scheitert im Streitfall womöglich nicht an der Sache, sondern am fehlenden Nachweis.
Schritt 1: Mangel erkennen und einordnen
Ein Mangel ist keine Geschmacksfrage. Ein Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Fehlt eine Vereinbarung, kommt es darauf an, ob es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und die bei gleichartigen Werken übliche Beschaffenheit aufweist.1
Prüfe deshalb in dieser Reihenfolge: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Plan — und erst danach die anerkannten Regeln der Technik. Was vertraglich vereinbart ist, schlägt das, was üblich wäre.
Schritt 2: Dokumentieren, bevor der Mangel verschwindet
Jeder Mangel braucht vier Angaben, sonst ist er später nicht zuzuordnen: Ort (Geschoss, Achse, Bauteil, möglichst mit Planbezug), Erscheinungsbild, Datum der Feststellung und wer festgestellt hat. Dazu mindestens zwei Fotos: eine Übersicht, die zeigt, wo du stehst, und ein Detail mit Zollstock oder Bauteilkante als Maßstab.
Besonders eilig ist es bei allem, was gleich verdeckt wird — Abdichtung, Dampfbremse, Dämmung, Bewehrung. Den Bereich der luftdichten Ebene nennt das Institut für Bauforschung „einen der schadenträchtigsten Bereiche", weil solche Mängel nach dem Verdecken lange unentdeckt bleiben. Für den nicht luftdichten Einbau einer Bodenluke schätzt es die Mängelbeseitigung auf 300 € und den damit vermiedenen Bauschaden auf 60.000 €.2

Schritt 3: Anzeigen — schriftlich und an den Vertragspartner
Die Anzeige geht an den, mit dem du den Vertrag hast, nicht an den, der gerade auf der Baustelle steht. Beschreibe das Erscheinungsbild, nicht die vermutete Ursache: Die Ursachenforschung ist Sache des Auftragnehmers, und eine falsch geratene Ursache schwächt die Anzeige.
Ist die VOB/B wirksam vereinbart, ist ein schriftliches Mängelbeseitigungsverlangen vor Ablauf der Verjährungsfrist Voraussetzung des Beseitigungsanspruchs.3 Beim reinen BGB-Werkvertrag gibt es keine Formvorschrift — aber der Nachweis liegt bei dir, also gilt praktisch dasselbe: schriftlich, mit Zugangsnachweis.
Schritt 4: Angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen
Der Besteller kann bei einem Mangel Nacherfüllung verlangen, den Mangel nach erfolglosem Fristablauf selbst beseitigen lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder mindern sowie Schadensersatz fordern.4 Für die Selbstvornahme muss eine angemessene Frist erfolglos abgelaufen sein; die dafür erforderlichen Aufwendungen kann der Besteller als Vorschuss verlangen.5 Nach VOB/B tritt an diese Stelle die Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers, wenn er der Aufforderung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt.3
Setze ein konkretes Kalenderdatum. „Unverzüglich" ist kein Termin und lässt sich nicht nachweisen. Wie lang angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab — Umfang, Gewerk, Witterung, Lieferzeiten. Eine allgemeingültige Tabelle dafür gibt es nicht.
Schritt 5: Nachprüfen, abnehmen, Frist im Blick behalten
Die Nachbesserung wird genauso dokumentiert wie der Mangel: Foto vorher, Foto nachher, Datum, Person. Bei der Abnahme gilt: Wer ein Werk trotz bekannten Mangels abnimmt, behält die Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme sowie Rücktritt und Minderung nur, wenn er sich diese Rechte bei der Abnahme vorbehält.6
Verweigerst du die Abnahme unter Angabe von Mängeln, kann der Unternehmer eine gemeinsame Zustandsfeststellung verlangen. Erscheinst du zu einem angemessen angesetzten Termin nicht, darf er sie einseitig vornehmen — und für einen offenkundigen Mangel, der darin nicht aufgeführt ist, wird nach Übergabe vermutet, dass er erst danach entstanden und von dir zu vertreten ist. Diese Vermutung greift nicht, wenn der Mangel seiner Art nach gar nicht von dir verursacht sein kann.7
Mit der Abnahme dreht sich die Beweislast. Nach der Abnahme muss der Bauherr beziehungsweise Auftraggeber beweisen, dass ein Mangel vorliegt — und die Kosten für Ursachenforschung und Sachverständige zunächst selbst auslegen.8
Das ist der praktische Grund, warum die Dokumentation vor der Abnahme vollständig sein muss. Danach dokumentierst du gegen die eigene Beweislast an.
- 1 § 633 BGB (Sach- und Rechtsmangel): gesetze-im-internet.de/bgb/__633.html, abgerufen am 4. August 2026.
- 2 Institut für Bauforschung e. V. (IFB) im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e. V.: „Bauqualität beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern", Mai 2025 (IFB-124551), S. 46 mit Tabelle 8 „Luftdichte Ebene", Zeile „Nicht luftdichter Einbau einer Bodenluke / Einschubtreppe": Studie als PDF, bsb-ev.de, abgerufen am 4. August 2026. Die Studie bezeichnet die Werte als grobe Kostenabschätzungen auf Grundlage eigener Sachverständigen- und Versicherungserfahrung sowie der BKI-Baukosten 2024; es sind Nettobeträge.
- 3 § 13 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 2 VOB/B (Ausgabe 2016, seither unverändert). Bekanntmachung der VOB Teil A und Teil B — Ausgabe 2016 vom 7. Januar 2016, BAnz AT 19.01.2016 B3, berichtigt BAnz AT 01.04.2016 B1: verwaltungsvorschriften-im-internet.de; amtlicher Volltext der VOB/B: VOB/B Ausgabe 2016, verwaltungsvorschriften-im-internet.de, beide abgerufen am 4. August 2026. Die VOB/B gilt nur, wenn sie wirksam vereinbart ist.
- 4 § 634 BGB (Rechte des Bestellers bei Mängeln): gesetze-im-internet.de/bgb/__634.html, abgerufen am 4. August 2026.
- 5 § 637 Abs. 1 und Abs. 3 BGB (Selbstvornahme, Vorschuss): gesetze-im-internet.de/bgb/__637.html, abgerufen am 4. August 2026.
- 6 § 640 Abs. 3 BGB (Abnahme, Vorbehalt wegen bekannter Mängel): gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html, abgerufen am 4. August 2026.
- 7 § 650g Abs. 1 bis 3 BGB (Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme): gesetze-im-internet.de/bgb/__650g.html, abgerufen am 4. August 2026.
- 8 IFB/BSB, „Bauqualität beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern", Mai 2025, S. 49: Studie als PDF, bsb-ev.de, abgerufen am 4. August 2026.
Wie häufig Baumängel wirklich sind
Belastbare Zahlen zu Baumängeln gibt es in Deutschland nur ausschnittweise. Zwei Untersuchungen taugen als Grundlage, weil sie ausgewertete Protokolle beziehungsweise Schadenakten zugrunde legen und ihre Methode offenlegen: die Bauqualitätsstudie des Instituts für Bauforschung für den Bauherren-Schutzbund und der Bauschadenbericht derselben beiden Institutionen gemeinsam mit der AIA AG.
Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern, 2020 bis 2024
| Kennzahl | Wert | Vergleich |
|---|---|---|
| Untersuchte Bauvorhaben | 100 | Baujahre 2020–2024, bundesweit |
| Baustellenkontrollen | über 700 | im Schnitt 7 je Bauvorhaben |
| Festgestellte Mängel insgesamt | 3.067 | davon 336 aus der Prüfung von Vertrag und Unterlagen |
| Mängel im Bauablauf je Bauvorhaben | 27,3 | 2.731 Mängel auf 100 Bauvorhaben (2019: 22,6 · 2015: 23,5) |
| Mängel bei der Schlussabnahme | 12,3 | 640 Mängel bei 52 begleiteten Abnahmen, in den 2.731 enthalten (2019: 9,4) |
| Anteil schwerwiegender Mängel | 23,6 % | an den drei größten Gewerkebereichen der Schlussabnahme, 403 der 640 Mängel (2019: 23 %) |
| Größter Mängelschwerpunkt | 21,9 % | Innenputz, Innenausbau, Estrich |
| Weitere Schwerpunkte | 14 / 13,3 / 11,6 % | Gebäudeabdichtung und Perimeterdämmung · Rohbau, Statik, Dachkonstruktion · Wärmedämmung |
Bei den Schlussabnahmen allein fällt der Schwerpunkt noch deutlicher aus: Rund 36 Prozent der dort festgestellten Mängel entfielen auf Innenputz, Estrich und Innenausbau. Fehlende Pläne, Berechnungen und Nachweise machten rund 13 Prozent aus — mehr als doppelt so viel wie 2019.1
Gemeldete Bauschäden aus 20 Jahren Berufshaftpflicht
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Durchschnittliche Schadenhöhe je Fall | 48.236 € |
| Median der Schadenhöhe | 18.000 € |
| Durchschnittlicher Streitwert je Fall | 123.627 € |
| Zeit vom Verstoß bis zur Schadenmeldung | 31,6 Monate |
| Anteil der Fälle mit Prozessverfahren | 31 % |
| Ursache: fehlerhafte Planung und Bauleitung, Planung oder Bauüberwachung | über 85 % |
Die aussagekräftigste Zahl ist die Zeitspanne. Im Schnitt vergehen gut zweieinhalb Jahre zwischen dem Verstoß und dem Moment, in dem er als Schaden gemeldet wird. Wer erst dann anfängt, den Bauablauf zu rekonstruieren, arbeitet gegen Erinnerungen. Die Studie sieht in der Digitalisierung der Planungs- und Arbeitsprozesse einen geeigneten Baustein, um die Bauqualität zu erhöhen.2
Was diese Zahlen nicht sagen. Die erste Studie betrachtet ausschließlich den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern, der von unabhängigen Bauherrenberatern begleitet wurde — sie ist keine Statistik über alle Baustellen in Deutschland. Die zweite wertet die Fälle einer einzelnen Berufshaftpflichtversicherung aus und bildet damit nur Schäden ab, die überhaupt gemeldet wurden.
Eine amtliche Gesamtstatistik über Baumängel in Deutschland gibt es nicht. Wer dir eine runde Zahl für „die Baubranche" nennt, hat in der Regel keine Quelle dafür.
- 1 Institut für Bauforschung e. V. (IFB) im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB): „Bauqualität beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern. Analyse baubegleitender Qualitätskontrollen unabhängiger Bauherrenberater des BSB", Mai 2025 (IFB-124551), insbesondere S. 9, 36–38 und 48–49: Studie als PDF, bsb-ev.de; Pressemitteilung vom 27. Mai 2025: bsb-ev.de, „31 Mängel pro Hausbau", beide abgerufen am 4. August 2026. Die gerundete Schlagzeile „31 Mängel" ist der Gesamtwert aus 3.067 Mängeln auf 100 Bauvorhaben, also einschließlich der 336 Mängel aus der Vertrags- und Unterlagenprüfung.
- 2 Bauherren-Schutzbund e. V., AIA AG und Institut für Bauforschung e. V.: „Analyse der Entwicklung der Bauschäden und der Bauschadenkosten — Update 2022", 14. November 2022, insbesondere S. 3, 44, 46, 49, 52 und 55–58: Analyse als PDF, bsb-ev.de, abgerufen am 4. August 2026. Abb. 27 der Analyse nennt für die durchschnittliche Schadenhöhe abweichend 48.263 €; Fließtext und Zusammenfassung nennen 48.236 €.
Muster: so formulierst du eine Mängelanzeige
Kein Rechtsrat. Der folgende Text ist ein Formulierungsbeispiel für den Alltag auf der Baustelle, keine Rechtsberatung. Ob eine Frist angemessen ist, welche Ansprüche in deinem Fall bestehen und ob die VOB/B überhaupt vereinbart wurde, hängt vom Einzelfall ab. Bei größeren Beträgen oder streitiger Lage gehört der Vorgang zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Zum Kopieren. Die eckigen Klammern sind Platzhalter — was nicht ausgefüllt ist, fehlt später im Nachweis.
Betreff: Mängelanzeige und Aufforderung zur Mängelbeseitigung Bauvorhaben [Bezeichnung], [Straße, PLZ Ort] — Auftrag vom [Datum], Vertrag Nr. [x] Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Begehung am [Datum] haben wir an Ihrer Leistung folgenden Mangel festgestellt: Ort / Bauteil: [z. B. Bad OG, Wand Achse C, Höhe 1,20 m] Erscheinungsbild: [was zu sehen ist — ohne Vermutung zur Ursache] Festgestellt am: [Datum] durch [Name, Funktion] Anlagen: Foto 1 (Übersicht), Foto 2 (Detail), Planauszug [Blatt] Wir fordern Sie auf, den Mangel bis zum [konkretes Datum] zu beseitigen. Bitte stimmen Sie den Ausführungstermin vorab mit der Bauleitung ab. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist behalten wir uns die uns zustehenden Rechte vor, insbesondere die Beseitigung des Mangels auf Ihre Kosten. Mit freundlichen Grüßen [Name, Funktion, Datum]
Bei vereinbarter VOB/B muss aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen, dass du die Beseitigung verlangst — das schriftliche Mängelbeseitigungsverlangen ist dort Voraussetzung des Anspruchs und setzt zugleich eine Frist von zwei Jahren ab Zugang in Gang, die nicht vor Ablauf der Regelfrist endet.1
| Angabe | Warum sie gebraucht wird |
|---|---|
| Bauvorhaben und Vertrag | ordnet die Anzeige dem richtigen Vertragsverhältnis zu |
| Empfänger ist der Vertragspartner | eine Anzeige an den Polier vor Ort erreicht den Anspruchsgegner nicht |
| Ort und Bauteil, möglichst mit Planbezug | macht den Mangel Monate später noch auffindbar |
| Erscheinungsbild statt Ursache | die Ursachenermittlung schuldet der Auftragnehmer |
| Datum der Feststellung und Person | ordnet den Mangel in den Bauablauf ein |
| Nummerierte Fotos als Anlage | verbindet Text und Bild eindeutig |
| Konkretes Fristdatum | nur ein Kalendertag zeigt später, wann die Frist abgelaufen war |
| Ausdrückliches Beseitigungsverlangen | nach VOB/B Voraussetzung des Beseitigungsanspruchs1 |
| Zugangsnachweis | im Streit zählt nicht das Absenden, sondern der Zugang |
- 1 § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B (Ausgabe 2016, seither unverändert). Amtlicher Volltext: VOB/B Ausgabe 2016, verwaltungsvorschriften-im-internet.de; Bekanntmachung vom 7. Januar 2016, BAnz AT 19.01.2016 B3, berichtigt BAnz AT 01.04.2016 B1: verwaltungsvorschriften-im-internet.de, beide abgerufen am 4. August 2026.
Fotos und Beweiskraft
Fotos sind im Zivilprozess Gegenstand des Augenscheins; bei einem elektronischen Dokument wird der Beweis durch Vorlegung oder Übermittlung der Datei angetreten.1 Das Gericht entscheidet danach nach freier Überzeugung.2 Daraus folgt ein nüchterner Satz für die Baustelle:
Ein Foto beweist nichts von allein — es stützt eine Behauptung, wenn Zeit, Ort und Zusammenhang nachvollziehbar sind.
| Anforderung | Umsetzung auf der Baustelle |
|---|---|
| Zeit | Aufnahmezeitpunkt aus der Kamera und aus der Ablage, nicht nachträglich ins Bild geschrieben |
| Ort | Position im Plan, Geschoss, Achse, Raum — plus ein Übersichtsbild vor dem Detailbild |
| Maßstab | Zollstock, Bandmaß oder eine bekannte Bauteilkante mit im Bild |
| Kontext | welches Gewerk, welcher Bauzustand, was ist ringsum zu sehen |
| Urheber | wer aufgenommen hat, nachvollziehbar aus der Ablage |
| Unveränderbarkeit | Ablage mit Historie statt Kamerarolle; keine nachträglich bearbeiteten Bilder |
| Zuordnung | jedes Bild hängt an genau einem Vorgang — Mangel, Aufgabe oder Marker |
Der Grund für die Strenge steht im Gesetz: Wird ein Werk übergeben und ist ein offenkundiger Mangel in einer Zustandsfeststellung nicht angegeben, wird vermutet, dass er erst danach entstanden und vom Besteller zu vertreten ist — es sei denn, der Mangel kann seiner Art nach nicht vom Besteller verursacht worden sein.3 Dazu kommt die Beweislast, die nach der Abnahme beim Auftraggeber liegt.4
Ein Foto ohne Bezug ist kein Nachweis. In agora Site hängt deshalb jedes Foto an einem Marker, einem Mangel oder einer Aufgabe und trägt einen Zeitstempel. Was zusammengehört, bleibt zusammen — auch zwei Jahre später, wenn niemand mehr weiß, in welchem Ordner das Bild lag.

- 1 § 371 Abs. 1 ZPO (Beweis durch Augenschein, elektronische Dokumente): gesetze-im-internet.de/zpo/__371.html, abgerufen am 4. August 2026.
- 2 § 286 Abs. 1 ZPO (freie Beweiswürdigung): gesetze-im-internet.de/zpo/__286.html, abgerufen am 4. August 2026.
- 3 § 650g Abs. 3 BGB: gesetze-im-internet.de/bgb/__650g.html, abgerufen am 4. August 2026.
- 4 IFB/BSB, „Bauqualität beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern", Mai 2025, S. 49: Studie als PDF, bsb-ev.de, abgerufen am 4. August 2026.
Fristen im Überblick
Die Verjährungsfrist entscheidet, wie lange du Mängelansprüche überhaupt geltend machen kannst. Sie hängt davon ab, ob nur das BGB gilt oder ob die VOB/B wirksam vereinbart wurde — bei den Regelfristen beginnt sie in beiden Fällen mit der Abnahme.
| Vertrag | Leistung | Frist | Beginn | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| BGB-Werkvertrag | Bauwerk sowie Planungs- und Überwachungsleistungen dafür | 5 Jahre | Abnahme | § 634a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB1 |
| BGB-Werkvertrag | andere Werke: Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache | 2 Jahre | Abnahme | § 634a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB1 |
| BGB-Werkvertrag | Mangel arglistig verschwiegen | 3 Jahre | Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und du davon erfahren hast; bei Bauwerken endet die Frist nicht vor Ablauf der fünf Jahre | § 634a Abs. 3 BGB, §§ 195, 199 BGB1, 2 |
| VOB/B | Bauwerke | 4 Jahre | Abnahme der gesamten Leistung, bei in sich abgeschlossenen Teilen mit der Teilabnahme | § 13 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 VOB/B3 |
| VOB/B | andere Werke sowie vom Feuer berührte Teile von Feuerungsanlagen | 2 Jahre | Abnahme | § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B3 |
| VOB/B | feuerberührte und abgasdämmende Teile industrieller Feuerungsanlagen | 1 Jahr | Abnahme | § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B3 |
| VOB/B | nach schriftlichem Mängelbeseitigungsverlangen | 2 Jahre | Zugang des Verlangens, frühestens Ablauf der Regelfrist | § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B3 |
Zwei Fristen, die regelmäßig verwechselt werden. Die Verjährungsfrist aus der Tabelle begrenzt den Zeitraum, in dem Ansprüche durchsetzbar sind. Die Frist in deiner Mängelanzeige ist etwas anderes: die angemessene Frist zur Nacherfüllung. Erst wenn sie erfolglos abgelaufen ist, darfst du den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen.4
Für die Länge dieser Frist gibt es keine Tabelle. Sie richtet sich nach Umfang, Gewerk und Umständen des Einzelfalls.
Wer die Fristen im Blick behalten will, braucht ein sauberes Abnahmedatum je Gewerk — und eine Dokumentation, die zu diesem Datum zeigt, was fertig war. Wie das nebenbei entsteht, steht im Ratgeber zum Bautagebuch.
- 1 § 634a BGB (Verjährung der Mängelansprüche): gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html, abgerufen am 4. August 2026.
- 2 § 195 BGB (regelmäßige Verjährungsfrist, drei Jahre): gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html; zum Fristbeginn § 199 Abs. 1 BGB: gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html, beide abgerufen am 4. August 2026.
- 3 § 13 Abs. 4 und Abs. 5 VOB/B (Ausgabe 2016, seither unverändert). Amtlicher Volltext: VOB/B Ausgabe 2016, verwaltungsvorschriften-im-internet.de; Bekanntmachung vom 7. Januar 2016, BAnz AT 19.01.2016 B3, berichtigt BAnz AT 01.04.2016 B1: verwaltungsvorschriften-im-internet.de, beide abgerufen am 4. August 2026.
- 4 § 637 BGB beziehungsweise § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B: gesetze-im-internet.de/bgb/__637.html, abgerufen am 4. August 2026.
Mängelmanagement in agora Site
Die fünf Schritte sind kein Softwareproblem, sondern ein Ordnungsproblem: Ort, Zeit, Foto, Zuständigkeit und Status müssen an einer Stelle zusammenbleiben. Genau dafür ist das Mängelmodul in agora Site gebaut.
| Schritt | In agora Site |
|---|---|
| Erkennen | Mangel wird am Bauplan verortet — mit Foto, Gewerk und Status. Anlegen darf ihn nur der Bauleiter, damit Mängel an einer Stelle entstehen |
| Dokumentieren | Fotos entstehen in der App und hängen mit Zeitstempel am Vorgang, nicht in einer freien Galerie |
| Anzeigen | Zuweisung an die verantwortliche Firma, Rückmeldung mit Foto; Chat und Marker hängen am selben Vorgang |
| Frist und Nachverfolgung | Status je Mangel, Mängelliste je Baustelle und je Gewerk |
| Abnehmen | Freigaben und Abnahmen mit Status und vollständiger Historie; Vorgänge fließen zeitlich geordnet ins Bautagebuch und lassen sich als Bericht exportieren |

Der Preis hängt an der Baustelle und an deinem eigenen Team: 99 € pro Monat je Baustelle (im Jahresabo 79 €) plus 39 € je internem Nutzer, zzgl. Umsatzsteuer. Subunternehmer, Bauherr und Planer arbeiten kostenlos mit. Das zählt gerade beim Mängelmanagement, denn jede Firma ohne Zugang dokumentiert wieder per Mail und Telefon. Alle Module und Beispielrechnungen stehen auf der Preisseite, der Funktionsumfang steht im Produktüberblick.
Häufige Fragen
Was ist ein Baumangel?
Ein Baumangel ist die Abweichung der erbrachten Leistung vom vertraglich geschuldeten Zustand. Ein Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat; fehlt eine Vereinbarung, kommt es auf die Eignung für die vertraglich vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung und auf die bei gleichartigen Werken übliche Beschaffenheit an (§ 633 BGB). Optische Erwartungen ohne vertragliche Grundlage sind noch kein Mangel.
Wie lange kann ich Baumängel geltend machen?
Beim BGB-Werkvertrag verjähren Mängelansprüche bei einem Bauwerk in fünf Jahren ab Abnahme, bei anderen Werken in zwei Jahren (§ 634a BGB). Ist die VOB/B wirksam vereinbart, sind es für Bauwerke vier Jahre ab Abnahme der gesamten Leistung (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 VOB/B). Vertraglich kann davon abgewichen werden — prüfe deshalb zuerst deinen Vertrag.
Muss eine Mängelanzeige schriftlich sein?
Beim reinen BGB-Werkvertrag gibt es keine Formvorschrift. Ist die VOB/B vereinbart, setzt der Anspruch auf Mängelbeseitigung ein schriftliches Verlangen vor Ablauf der Verjährungsfrist voraus (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B). Praktisch gilt in beiden Fällen dasselbe: schriftlich, mit Zugangsnachweis, denn im Streit zählt nicht das Absenden, sondern der Zugang beim Vertragspartner.
Wer muss beweisen, dass ein Mangel vorliegt?
Nach der Abnahme trägt der Auftraggeber beziehungsweise Bauherr die Beweislast dafür, dass ein Mangel vorliegt, und muss die Kosten für Ursachenforschung und Sachverständige zunächst selbst auslegen; so beschreibt es auch die Studie „Bauqualität beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern" von Institut für Bauforschung und Bauherren-Schutzbund (Mai 2025, S. 49). Deshalb muss die Dokumentation vor der Abnahme vollständig sein, nicht danach.
Was tun, wenn die Frist zur Mängelbeseitigung verstreicht?
Läuft eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos ab, kann der Besteller den Mangel selbst beseitigen lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen; für diese Aufwendungen kann er Vorschuss fordern (§ 637 BGB). Nach VOB/B gilt Entsprechendes als Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers (§ 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B). Vor diesem Schritt lohnt sich rechtliche Prüfung.
Reicht ein Handyfoto als Nachweis?
Ein Foto ist im Zivilprozess Gegenstand des Augenscheins, und das Gericht würdigt es frei (§ 371 ZPO, § 286 ZPO). Es beweist also nichts von allein. Tragfähig wird es erst mit nachvollziehbarem Zeitpunkt, erkennbarem Ort, Übersichts- und Detailaufnahme, einem Maßstab im Bild und einer Ablage, in der es unverändert und einem Vorgang zugeordnet bleibt.
Was kostet Mängelmanagement mit agora?
Das Mängelmodul ist Teil von agora Site und kostet keinen Aufpreis. agora Site kostet 99 € pro Monat und Baustelle (im Jahresabo 79 €), dazu 39 € je internem Nutzer und einmalig 1.490 € Onboarding, jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Subunternehmer, Bauherr und Planer sind unbegrenzt kostenlos dabei. Details stehen auf der Preisseite.