Ratgeber · Förderung

Digitalbonus Bayern — bis 7.500 € Zuschuss.

Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschussprogramm des Freistaats für kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern. Er erstattet bis zu 50 % der Ausgaben für Digitalisierung und IT-Sicherheit — höchstens 7.500 € (Standard) oder 30.000 € (Plus). Antragsberechtigt sind Betriebe mit weniger als 50 Vollzeitkräften und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027.

Stand: August 2026

Die Konditionen — Stand der geltenden Richtlinie

Alle Angaben in dieser Tabelle stammen aus den Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ (Gliederungsnummer 7071-W) in der Fassung, die seit dem 1. November 2025 gilt, sowie aus den amtlichen Programmseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Digitalbonus Bayern — Konditionen, abgerufen am 4. August 2026
MerkmalAngabeBeleg
Fördersatzbis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben1, 4
Höchstbetrag Standard7.500 € Förderhöchstbetrag; zuwendungsfähige Ausgaben höchstens 150.000 €. Wegen des Fördersatzes von 50 % ist der Höchstbetrag rechnerisch schon ab 15.000 € Ausgaben erreicht.1
Höchstbetrag Plus30.000 € Förderhöchstbetrag, zuwendungsfähige Ausgaben höchstens 600.000 € — nur für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt (KI, intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik, moderne Simulationsmethoden, digitale Zwillinge), einmal je Programmlaufzeit1, 4
Mindestausgaben4.000 € zuwendungsfähige Ausgaben1
Betriebsgrößeweniger als 50 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten1, 4
Umsatzgrenzehöchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme — maßgeblich ist der letzte Jahresabschluss1
StandortBetriebsstätte in Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt1
Anträge je Betriebzwei — je einer für den Förderbereich Digitalisierung und für IT-Sicherheit; eine Kombination von Plus und Standard im selben Projekt ist ausgeschlossen1, 4
Laufende NutzungsentgelteLizenzkosten und Systemservicegebühren sind nur für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten förderfähig5
Umsetzungsfrist18 Monate nach Erlass des Förderbescheids; in begründeten Einzelfällen kann die Bewilligungsstelle auf Antrag verlängern1
AntragswegOnline-Formular der örtlich zuständigen Regierung, elektronische Unterschrift über das ELSTER-Unternehmenskonto1, 6
Antragsterminmonatliches Kontingent — Start jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, ein Samstag zählt nicht als Werktag5
Auszahlung und NachweisAuszahlung nach der Projektmitteilung, mit der du das Ende der Maßnahme bestätigst. Bis 10.000 € Zuwendung gilt für den Verwendungsnachweis Art. 44a Abs. 1 BayHO, über 10.000 € ist stets einer einzureichen. Die Bewilligungsstelle kann die Auszahlung in beiden Fällen von einer Prüfung abhängig machen.1, 3
Programmlaufzeit1. Juli 2024 bis 31. Dezember 20271, 4
RechtsgrundlageBekanntmachung vom 27. Juni 2024, Az. 24-7305/224 (BayMBl. 2024 Nr. 315), geändert am 15. April 2025 (BayMBl. 2025 Nr. 180) und am 7. Oktober 2025 (BayMBl. 2025 Nr. 435)1, 2, 3

Prüfe bei jeder Quelle das Datum. Für Anträge, die bis zum 30. Juni 2024 eingegangen sind, gilt noch die Vorgängerrichtlinie vom 9. September 2020. Deren Konditionen sagen über einen heutigen Antrag nichts aus. Auch innerhalb der geltenden Fassung hat sich einiges bewegt: Zum 1. Mai 2025 sind Apotheken aus der Ausschlussliste gestrichen und der Postweg für nicht digital authentifizierte Anträge ersatzlos gestrichen worden.

Die Zuwendung ist eine De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/2831. Vorherige De-minimis-Beihilfen deines Betriebs zählen also mit.

Antragsberechtigt sind nur gewerbesteuerpflichtige Unternehmen nach § 2 GewStG. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Freie Berufe, Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren und Sanatorien, die Primärerzeugung in Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, staatliche Eigenbetriebe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung sowie Unternehmen, die nach § 3 GewStG von der Gewerbesteuer befreit sind — hier nimmt die Richtlinie Inklusionsunternehmen und gGmbHs ausdrücklich aus.

Quellen:
  1. Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ (7071-W), konsolidierte Fassung, gesetze-bayern.de — Bürgerservice, abgerufen am 4. August 2026
  2. Änderung der Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ vom 15. April 2025, BayMBl. 2025 Nr. 180, Verkündungsplattform Bayern, abgerufen am 4. August 2026
  3. Änderung der Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ vom 7. Oktober 2025, BayMBl. 2025 Nr. 435, Verkündungsplattform Bayern, abgerufen am 4. August 2026
  4. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Digitalbonus Bayern — Förderprogramm, abgerufen am 4. August 2026
  5. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Digitalbonus Bayern — Häufig gestellte Fragen, abgerufen am 4. August 2026
  6. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Digitalbonus Bayern — Antragstellung, abgerufen am 4. August 2026

Förder-Rechner: Was bleibt für dich übrig?

Der Rechner prüft zuerst die harten Kriterien der Richtlinie und schätzt danach den Zuschuss als 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, gedeckelt auf 7.500 €. Monatsraten rechnet er höchstens 18 Monate lang an, weil Lizenzkosten und Systemservicegebühren darüber hinaus nicht förderfähig sind.

Er schätzt eher zu niedrig als zu hoch: Ausgaben für Einführung und Konfiguration sind nach Nr. 5.2.1 zuwendungsfähig und nicht auf 50 % gedeckelt — der Rechner bildet sie trotzdem nicht ab, weil ihre Höhe vom Angebot abhängt.

Dein Betrieb

Gefördert wird nur, wer unter 50 liegt.

Es genügt, wenn Umsatz oder Bilanzsumme höchstens 10 Mio. € betragen.

Die Software muss in dieser Betriebsstätte eingesetzt werden.

Deine geplanten Ausgaben

Nur Beratung und Schulung — sie zählen höchstens bis zur Hälfte der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben. Einführung und Konfiguration gehören nicht in dieses Feld.

Netto, ohne Umsatzsteuer.

Angerechnet werden höchstens 18 Monatsraten.

Kein Rechtsanspruch. Das Ergebnis ist eine überschlägige Schätzung nach den oben belegten Konditionen und keine Förderzusage. Über deinen Antrag entscheidet die örtlich zuständige Regierung als Bewilligungsstelle im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; bei Überzeichnung des Programms kann ein Antrag abgelehnt werden. Ob eine konkrete Maßnahme zuwendungsfähig ist, prüft ebenfalls die Bewilligungsstelle — kein Anbieter kann dir das zusagen.

Für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt — die Richtlinie nennt künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik sowie moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge — gibt es den Digitalbonus Plus mit bis zu 30.000 €. Der Rechner bildet ihn bewusst nicht ab: Ob eine Maßnahme diesen Innovationsgehalt erreicht, beurteilt die Bewilligungsstelle, in Grenzfällen nach Empfehlung eines siebenköpfigen Expertengremiums. Das lässt sich vorab nicht seriös schätzen.

Quellen:
  1. Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ (7071-W), Nr. 5.2 bis 5.4 (Fördersatz, Höchstbeträge, Mindestausgaben, Anteil von Beratung und Schulung), gesetze-bayern.de, abgerufen am 4. August 2026
  2. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Häufig gestellte Fragen (18-Monats-Grenze für Lizenzkosten und Systemservicegebühren), abgerufen am 4. August 2026

Beispielrechnung für agora Site

agora Site kostet 99 € pro Monat und Baustelle, dazu 39 € je internem Nutzer und wahlweise ein Service-Paket (Silber 149 €, Gold 429 € pro Monat). Subunternehmer, Bauherr und Planer kosten nichts extra. Das Onboarding mit drei Schulungstagen kostet einmalig 1.490 € und wird als Einführungsleistung getrennt ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.

Damit ist die Rechnung überschaubar:

18 Monatsraten agora Site, Fördersatz 50 %, Höchstbetrag 7.500 €
KonstellationMonatsrate18 Monatsraten50 %Zuschuss
1 Baustelle404 €7.272 €3.636 €3.636 €
2 Baustellen898 €16.164 €8.082 €7.500 €
3 Baustellen1.297 €23.346 €11.673 €7.500 €

Der Höchstbetrag von 7.500 € ist ab 15.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben erreicht. Wer darüber hinaus plant, bekommt keinen Cent mehr — es lohnt sich also nicht, den Antrag künstlich aufzublähen.

Das Jahresabo enthält Hardware, und die ist nicht förderfähig. Im agora-Site-Jahresabo (79 € statt 99 € je Baustelle und Monat) steckt ein Baustellen-Tablet im Wert von 649 €. Tablets nennt die Richtlinie ausdrücklich als nicht zuwendungsfähige Standard-Hardware. Wenn du das Jahresabo in den Antrag nimmst, rechne den Hardware-Anteil heraus — oder stelle den Antrag über die Monatsraten.

Was am Ende in deinem Angebot steht, muss die Bewilligungsstelle nachvollziehen können. Wir schlüsseln dir das Angebot deshalb so auf, dass die 18 Monatsraten, die einmaligen Einführungsleistungen und die nicht förderfähige Hardware getrennt ausgewiesen sind. Die Preisliste steht in der Preisübersicht.

Der Antrag in fünf Schritten

Den Antrag stellst du selbst. Nach Nr. 7.3 der Richtlinie weist sich der Antragsteller durch elektronische Unterschrift mit dem ELSTER-Unternehmenskonto aus. Der Antrag ist damit eine Erklärung deines Betriebs; ein Anbieter oder Berater kann dir beim Ausfüllen helfen, aber nicht an deiner Stelle unterschreiben. Den früher vorgesehenen Postweg für nicht digital authentifizierte Anträge hat die Richtlinienänderung vom 15. April 2025 ersatzlos gestrichen — ohne ELSTER-Unternehmenskonto geht es seit dem 1. Mai 2025 nicht mehr.

  1. Eignung prüfen. Weniger als 50 Vollzeitkräfte, höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme, Betriebsstätte in Bayern, gewerbesteuerpflichtig nach § 2 GewStG. Der Rechner oben geht diese Punkte mit dir durch.
  2. ELSTER-Unternehmenskonto besorgen. Für die Antragstellung wird ein gültiges ELSTER-Zertifikat benötigt. Die Registrierung braucht Vorlauf — kümmere dich darum, bevor der Kontingent-Termin ansteht.
  3. Angebot einholen, sauber aufgeschlüsselt. Der Anbieter muss die Positionen so ausweisen, dass die auf 18 Monate begrenzten Lizenz- und Servicegebühren erkennbar sind. Nicht förderfähige Hardware gehört sichtbar getrennt.
  4. Antrag am Kontingent-Termin stellen. Für jeden Monat gibt es ein festes Kontingent. Der Start ist jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, ein Samstag zählt dabei nicht als Werktag. Ist das Kontingent ausgeschöpft, geht es erst im Folgemonat weiter. Eingereicht wird über das Online-Formular der Regierung des Regierungsbezirks, in dem die Maßnahme durchgeführt wird — es gibt sieben getrennte Formulare, eines je Regierungsbezirk.
  5. Antragseingangsbestätigung abwarten, dann erst bestellen. Vorhaben, die vor Antragstellung begonnen wurden, sind ausgeschlossen; als Beginn gilt bereits die rechtsverbindliche Bestellung oder der Auftrag an einen Dienstleister. Erst nach der Eingangsbestätigung per E-Mail darfst du auf eigenes Risiko starten. Ist die Maßnahme fertig, bestätigst du das Ende mit der Projektmitteilung — daraufhin wird ausgezahlt. Einen Verwendungsnachweis musst du erst über 10.000 € Zuwendung stets einreichen; darunter gilt Art. 44a Abs. 1 BayHO. Beim Digitalbonus Standard mit höchstens 7.500 € liegst du also regelmäßig unter dieser Grenze — die Bewilligungsstelle kann die Auszahlung trotzdem von einer Prüfung abhängig machen.

„Auf eigenes Risiko“ heißt genau das. Die Eingangsbestätigung ist keine Bewilligung. Wer nach ihr bestellt und später eine Ablehnung bekommt, trägt die Kosten selbst.

Quellen:
  1. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Digitalbonus Bayern — Antragstellung, abgerufen am 4. August 2026
  2. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Digitalbonus Bayern — Häufig gestellte Fragen, abgerufen am 4. August 2026
  3. Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ (7071-W), Nr. 4.1 (Vorhabensbeginn), Nr. 7.3 (Antragsweg), Nr. 7.6 (Umsetzungsfrist) und Nr. 7.7 (Projektmitteilung, Verwendungsnachweis), gesetze-bayern.de, abgerufen am 4. August 2026
  4. Änderung der Richtlinien vom 15. April 2025 (Aufhebung von Nr. 7.3 Sätze 3 und 4 — Wegfall des Postwegs), BayMBl. 2025 Nr. 180, abgerufen am 4. August 2026
  5. Änderung der Richtlinien vom 7. Oktober 2025 (Neufassung von Nr. 7.7), BayMBl. 2025 Nr. 435, abgerufen am 4. August 2026

Was nicht gefördert wird

Die Richtlinie nennt in Nr. 5.3, was in beiden Förderbereichen nicht zuwendungsfähig ist. Die Liste ist mit „insbesondere“ eingeleitet, also nicht abschließend:

Zusätzlich sind Lizenzkosten und Systemservicegebühren nur für höchstens 18 Monate förderfähig, und Vorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind ausgeschlossen. IKT-Hardware wird nur im Förderbereich IT-Sicherheit anerkannt — etwa Firewall-, Datensicherungs- und Netzwerksicherheitskomponenten.

Zwei Bauleiter mit einem Tablet im Baucontainer
Das Tablet auf der Baustelle ist sinnvoll — förderfähig ist es nicht. Die Richtlinie nennt Tablets ausdrücklich als Standard-Hardware.
Einordnung der agora-Positionen nach Nr. 5.2 und 5.3 der Richtlinie
PositionEinordnung
agora Site: Einführung, Konfiguration und Schulung als Teil der EinführungLeistung eines externen Anbieters mit der zur Umsetzung notwendigen IKT-Software (Nr. 5.2.1). Ob deine konkrete Maßnahme darunterfällt, prüft die Bewilligungsstelle.
agora Site: Monatsraten ab dem 19. Monatnicht zuwendungsfähig — 18-Monats-Grenze für Lizenz- und Servicegebühren
Baustellen-Tabletnicht zuwendungsfähig — Standard-IKT-Hardware (Nr. 5.3.1)
Kamera-Kit, Plantisch, Starlink-Terminalnicht zuwendungsfähig — Geräte nach Nr. 5.3.4; die Ausnahmen gelten nur für Roboter-Hardware und für IT-Sicherheits-Hardware

Plane die Hardware aus dem Store deshalb ohne Zuschuss ein — sonst kürzt die Bewilligungsstelle den Betrag später aus deinem Antrag heraus.

Quellen:
  1. Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ (7071-W), Nr. 5.2 und Nr. 5.3, gesetze-bayern.de, abgerufen am 4. August 2026
  2. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Häufig gestellte Fragen („Standard-Hardware ist unabhängig von der jeweiligen Ausstattung nicht förderfähig“), abgerufen am 4. August 2026

Andere Bundesländer: Status im August 2026

Der Digitalbonus ist Ländersache, und die Programme werden gerade reihenweise zurückgefahren. Wer außerhalb Bayerns baut, sollte vor jeder Planung den aktuellen Stand beim jeweiligen Land prüfen. Die folgende Übersicht ist eine Auswahl und kein vollständiger Überblick über alle sechzehn Länder.

Stand der genannten Programmseiten am 4. August 2026
LandProgrammStatus
BayernDigitalbonus Bayernläuft — Zuschuss bis 7.500 € (Standard) bzw. 30.000 € (Plus), Programmende 31. Dezember 2027
Baden-WürttembergDigitalisierungsprämie Plusausgelaufen — Darlehens- und Zuschussvariante endeten zum 30. Juni 2025; seit 1. Juli 2025 gibt es die Förderung nur noch im Darlehensprogramm „Digitalisierungsfinanzierung“
BerlinDigitalprämie Berlinbeendet — das IBB Business Team führt die Programmseite ausdrücklich als „Programm beendet“ und die FAQ nur noch als Information für frühere Antragsteller
Nordrhein-WestfalenMittelstand Innovativ & Digital (MID-Digitalisierung)läuft, aber verengt — Zuschuss 50 %, höchstens 15.000 €; seit 1. Januar 2026 nur noch für die Entwicklung marktfähiger digitaler Produkte, die Förderung interner Digitalisierungsprozesse ist entfallen. Vergabe über ein monatliches Losverfahren
ThüringenDigitalbonus Thüringengestoppt — die Mittel sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich, eine Neuauflage ist nach Angaben der Thüringer Aufbaubank nicht geplant

Für agora heißt das: Der Digitalbonus ist ein bayerischer Vorteil, kein bundesweites Argument. agora Site funktioniert bundesweit — die Förderung nicht.

Quellen:
  1. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Digitalbonus Bayern — Förderprogramm, abgerufen am 4. August 2026
  2. L-Bank, Digitalisierungsprämie Plus — Darlehensvariante (eingestellte Produkte), abgerufen am 4. August 2026
  3. IBB Business Team GmbH, Digitalprämie Berlin — Programm beendet, FAQ zur Antragstellung, abgerufen am 4. August 2026
  4. NRW.BANK, Mittelstand Innovativ & Digital (MID) — Digitalisierung, abgerufen am 4. August 2026
  5. Thüringer Aufbaubank, Digitalbonus Thüringen, abgerufen am 4. August 2026

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Digitalbonus Bayern?

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Digitalbonus Standard ist auf 7.500 € gedeckelt, der Digitalbonus Plus auf 30.000 €. Gefördert wird ab 4.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben; den Höchstbetrag des Standard-Bonus erreichst du bei 15.000 € Ausgaben.

Ist Bausoftware über den Digitalbonus förderfähig?

Die Richtlinie fördert Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung notwendigen IKT-Software und schließt Standard-Software wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme aus. Eine Bauleitungs-Software mit Einführung und Konfiguration ist damit nicht von vornherein ausgeschlossen. Ob deine konkrete Maßnahme gefördert wird, entscheidet allein die örtlich zuständige Regierung als Bewilligungsstelle — eine Zusage kann dir kein Anbieter geben.

Sind Tablets, Baustellenkameras oder Starlink förderfähig?

Nein. Standard-IKT-Hardware wie Tablets, Smartphones, PCs oder Monitore ist ausdrücklich nicht zuwendungsfähig, ebenso Geräte und Anlagen samt Steuerungssoftware. Ausnahmen macht die Richtlinie nur für Roboter-Hardware und für IKT-Hardware der IT-Sicherheit wie Firewalls oder Netzwerksicherheitskomponenten. Plane die Baustellen-Hardware deshalb ohne Zuschuss.

Wie viele Monatsraten einer Software-Miete werden gefördert?

Höchstens 18. Lizenzkosten und Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von mehr als 18 Monaten abdecken, sind nicht förderfähig. Lass dir dein Angebot deshalb so aufschlüsseln, dass 18 Monatsraten getrennt ausgewiesen sind. Bei agora Site sind das 7.272 € für eine Baustelle mit vier internen Nutzern und Service Silber; zusammen mit dem Onboarding von 1.490 € ergeben sich 8.762 € und damit bis zu 4.381 € Zuschuss bei 50 %.

Wann kann ich den Antrag stellen?

Für jeden Monat gibt es ein festes Antragskontingent. Der Start ist jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, ein Samstag zählt nicht als Werktag. Ist das Kontingent ausgeschöpft, ist erst im Folgemonat wieder eine Antragstellung möglich. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027.

Kann agora den Förderantrag für mich stellen?

Nein, und das kann niemand. Der Antrag wird elektronisch mit dem ELSTER-Unternehmenskonto deines Betriebs signiert und ist eine Erklärung deines Unternehmens. Was wir liefern, ist ein Angebot, das die 18 förderfähigen Monatsraten, die Einführungsleistungen und die nicht förderfähige Hardware sauber getrennt ausweist. Ausfüllen und absenden musst du selbst.

Gilt der Digitalbonus auch außerhalb Bayerns?

Nein. Vorausgesetzt ist eine Betriebsstätte in Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Andere Länder haben eigene Programme mit eigenem Status: In Baden-Württemberg lief die Digitalisierungsprämie Plus zum 30. Juni 2025 aus, die Digitalprämie Berlin ist beendet, und beim Digitalbonus Thüringen sind die Mittel ausgeschöpft. agora Site selbst funktioniert bundesweit.

Darf ich vor der Bewilligung schon bestellen?

Vorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen; als Beginn gilt bereits die rechtsverbindliche Bestellung. Nach der automatischen Antragseingangsbestätigung darfst du auf eigenes Risiko starten — eine Bewilligung ist diese Bestätigung ausdrücklich nicht.

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