Aufmaß · Vorlage

Aufmaßblatt-Vorlage: Excel und Druckvorlage, ohne Anmeldung.

Zwei Fassungen ohne Registrierung: eine Excel-Datei, die die Summen selbst rechnet, und eine Druckvorlage für den Kugelschreiber auf der Baustelle.

Aufmaßblatt Nr. 004 · Pos. 03.10.20 · Einheit m²
1 · Büro 1, EG (L-förmig)26,120
2 · Büro 2, EG · 5,10 × 4,25 m21,675
3 · Abzug Lüftungsschacht− 1,063
Σ ungerundet46,7325
Zeilen3
Rundung3 NK
Summe Position46,733

Ein Aufmaßblatt ist der Nachweis, mit dem eine ausgeführte Bauleistung mengenmäßig festgehalten wird: Kopfdaten zum Bauvorhaben, je Position der Rechenansatz mit Einzelwerten, Abzüge als negative Zeilen und die Summe je Position, dazu das Datum der Feststellung und, wenn gemeinsam aufgemessen wird, die Unterschriften beider Seiten. Es ist die Anlage, die eine Rechnung prüfbar macht.

Stand: August 2026

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Zwei Fassungen, beide ohne Registrierung nutzbar: kein Formular, keine E-Mail-Adresse, kein Newsletter. Die Excel-Datei rechnet die Summen selbst, die Druckvorlage ist zum Ausfüllen mit Kugelschreiber auf der Baustelle gedacht.

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Beide Fassungen haben denselben Aufbau: oben die Kopfdaten, darunter je Zeile Pos., LV-Nummer, Bauteil oder Raum, Leistung, Rechenansatz, Menge, Einheit und Bemerkung; am Fuß die Summe der Position und zwei Unterschriftszeilen. Denselben Aufbau exportiert auch das kostenlose Planaufmaß.

PflichtfelderOhne diese Angaben ist das Blatt nicht prüffähig18 Felder

Was in ein prüffähiges Aufmaßblatt gehört

Prüfbar heißt: Jemand, der nicht dabei war, kann aus dem Blatt nachvollziehen und nachrechnen, wie die Menge zustande kommt. Dafür braucht jedes Feld unten einen Eintrag, auch die, die auf der Baustelle gern leer bleiben.

Pflichtangaben eines prüffähigen Aufmaßblatts und wozu sie dienen
FeldWas hineingehörtWarum
BauvorhabenProjektname, Gebäude oder BauabschnittOrdnet das Blatt einem Vertrag zu. Ohne Zuordnung ist es später wertlos.
ObjektanschriftStraße, PLZ, Ort der BaustelleUnterscheidet gleichnamige Projekte und Bauabschnitte.
AuftraggeberVollständiger Name des AGFeststellungen sollen nach VOB/B möglichst gemeinsam erfolgen; dazu müssen beide Seiten benannt sein.
AuftragnehmerFirma, die die Leistung erbracht hatTrennt Gewerke und Nachunternehmer sauber voneinander.
Aufgenommen vonNamen der Personen, die gemessen haben, beide SeitenDie Unterschrift macht das Blatt zur Urkunde. Dafür muss klar sein, wer festgestellt hat.
Datum der FeststellungTag der Messung, nicht der Tag der RechnungDas Aufmaß wird durch Datum der Feststellung und Unterschriften abgeschlossen.
BlattnummerFortlaufende Nummer, unabhängig von den OrdnungszahlenMacht Verweise auf Vorblätter möglich und deckt Doppelaufmaße auf.
Ort im ObjektGeschoss, Raum, Achse oder StationNur mit Ortsangabe lässt sich ein Aufmaß nachprüfen und ein zweites Aufmaß derselben Fläche erkennen.
Position (Ordnungszahl)Nummer aus dem Leistungsverzeichnis, unverändertDie VOB/B verlangt, die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die Bezeichnungen des Vertrags zu verwenden.
KurztextWortlaut der Position aus dem LV, gekürztDer Prüfer findet die Position ohne Suchen.
BauteilDecke, Wand, Boden, Fassade, ÖffnungTrennt gleiche Leistungen an verschiedenen Bauteilen.
RechenansatzDie Maße, aus denen der Wert entsteht: 5,10 × 4,25 m, eine Maßkette der Kanten oder eine StückzahlKern der Prüfbarkeit. Eine Menge ohne Rechenansatz ist eine Behauptung.
Wert je ZeileErgebnis der einzelnen Zeile in der Einheit der PositionEinzelwerte statt einer Endsumme; sonst steht nur das Ergebnis da, nicht der Weg dorthin.
AbzügeEigene Zeile mit negativem Vorzeichen und Bezug zur MutterflächeEin Abzug, der still in der Fläche verrechnet wird, ist nicht nachvollziehbar.
Einheit, m oder Stk, genau die Einheit der LV-PositionEine andere Einheit als im Leistungsverzeichnis erzeugt eine Rückfrage.
Summe je PositionSumme aller Zeilen, erst am Ende gerundetZwischenrundungen führen dazu, dass die Nachrechnung ein anderes Ergebnis liefert.
PlanbezugBei Aufmaß aus dem Plan: Plannummer, Index bzw. Planstand, MaßstabOhne Planstand ist nicht belegt, gegen welche Zeichnung gerechnet wurde.
UnterschriftenBeide Seiten, mit Ort und DatumErst die Unterschrift macht aus einer Messung eine verbindliche Feststellung.

Mengen ja, Geld nein. Die Berliner Abrechnungsrichtlinie für öffentliche Bauaufträge trennt beides strikt: Aufmaße dürfen keine Berechnungsergebnisse enthalten, der Vergütungsanspruch ergibt sich aus dem Bauvertrag. Einheitspreise und Beträge gehören also in die Rechnung, nicht ins Aufmaßblatt.

Quellen:
  1. Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen: VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, § 14 Abs. 1 und 2, bekanntgemacht im Bundesanzeiger (BAnz AT 19.01.2016 B3 und BAnz AT 01.04.2016 B1), PDF des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, abgerufen am 4. August 2026
  2. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin: ABau, V 450.V-I: Richtlinien zur Abrechnung, ABau 2013, Stand Juli 2019, Abschnitte 2.1, 2.3, 2.4, 2.6 und 2.9, abgerufen am 4. August 2026
BeispielZwei Räume, ein Abzug, ungerundet summiert46,733 m²

Ein ausgefülltes Beispiel

Eine Trockenbau-Position, zwei Räume, ein Abzug. Alle Zahlen sind erfunden, aber durchgerechnet; du kannst sie nachrechnen.

Kopf des Aufmaßblatts
FeldEintrag
BauvorhabenWohnanlage Musterstraße, Gebäude A, Erdgeschoss
ObjektanschriftMusterstraße 25, 86156 Augsburg
AuftraggeberBauherrengemeinschaft Musterstraße 25
AuftragnehmerTrockenbau Muster GmbH
Aufgenommen vonM. Weber (AN) und C. Schulte (Bauleitung AG)
Datum der Feststellung21.07.2026
Aufmaßblatt Nr.004
PlanbezugAR-A-EG-01, Index C, Maßstab 1:100
Pos. 03.10.20: Deckenbekleidung Gipskarton, einlagig · Bauteil: Decke · Einheit: m²
Nr.Raum / BeschreibungRechenansatzWert [m²]
1Büro 1, EG (L-förmig)Kanten 6,40 / 4,25 / 5,20 / 0,90 / 1,20 / 3,35 m26,120
2Büro 2, EG5,10 × 4,25 m21,675
3Büro 2, Aussparung Lüftungsschacht (Abzug)− (1,25 × 0,85) m−1,063
Summe Pos. 03.10.2046,733 m²

Die Werte der Zeilen sind auf drei Nachkommastellen angezeigt, gerechnet wird mit den ungerundeten Rohwerten. Deshalb liegt die Summe ein Tausendstel über der Summe der angezeigten Zahlen; das ist kein Fehler, sondern die richtige Reihenfolge.

So kommen die Zahlen zustande

  • Zeile 1 ist ein Vieleck, deshalb ist der Rechenansatz die Maßkette seiner Kanten. Das umschließende Rechteck misst 6,40 × 4,25 m = 27,20 m², die Nische an der Nordwestecke 1,20 × 0,90 m = 1,08 m². Bleiben 26,12 m². Die Nische ist Teil des Umrisses, kein Abzug; sie bekommt keine eigene Zeile.
  • Zeile 2 ist ein Rechteck: 5,10 × 4,25 m = 21,675 m².
  • Zeile 3 ist ein echter Abzug: der Lüftungsschacht liegt vollständig innerhalb der Deckenfläche von Büro 2. 1,25 × 0,85 m = 1,0625 m², eingetragen mit negativem Vorzeichen.
  • Die Summe wird aus den ungerundeten Rohwerten gebildet: 26,12 + 21,675 − 1,0625 = 46,7325 m². Erst dieses Ergebnis wird gerundet, kaufmännisch auf drei Nachkommastellen: 46,733 m².

Warum erst am Ende gerundet wird. Rundest du jede Zeile zuerst, ergibt die Rechnung 26,120 + 21,675 − 1,063 = 46,732 m², ein Tausendstel weniger. Bei einer Position ist das egal, bei hundert Zeilen nicht. Vor allem aber: Der Prüfer rechnet nach und bekommt eine andere Zahl als du. Deshalb ungerundet summieren und erst die Positionsmenge runden.

Ob überhaupt abgezogen wird, steht im Vertrag. Die Abrechnungsregeln der VOB/C sehen je Gewerk Schwellen vor, unterhalb derer Öffnungen übermessen, also nicht abgezogen, werden. Im Beispiel oben wird abgezogen, weil der Vertrag es so vorsieht. Welche Schwelle für dein Gewerk gilt, gehört vor dem Aufmaß geklärt: Aufmaß nach VOB.

PrüfungWoran ein Aufmaßblatt beim Gegenrechnen hängen bleibt8 Fehler

Häufige Fehler

Das sind die Punkte, an denen ein Aufmaßblatt in der Prüfung hängen bleibt, und die alle in zwei Minuten vermeidbar sind.

  • Kein Rechenansatz, nur Endsummen. „Decke Büro 1: 26,12 m²“ ist keine prüfbare Angabe, sondern eine Behauptung. Die Maße gehören mit ins Blatt.
  • Abzüge vergessen oder still verrechnet. Beides fällt auf: einmal beim Nachmessen, einmal beim Nachrechnen. Abzüge bekommen eine eigene Zeile mit negativem Vorzeichen.
  • Keine Unterschrift, kein Datum. Ohne beides ist das Blatt eine Notiz. Eingetragen wird das Datum der Feststellung, nicht das der Rechnung.
  • Maßstab und Planstand nicht dokumentiert. Wer aus dem Plan misst, muss Plannummer, Index und Maßstab nennen; sonst ist nicht belegt, gegen welche Zeichnung gerechnet wurde.
  • Zu früh gerundet. Zeilenweise runden und dann summieren liefert ein anderes Ergebnis als ungerundet summieren und einmal runden. Siehe das Beispiel oben.
  • Leere Felder offen gelassen. Die Berliner Abrechnungsrichtlinie verlangt, leere Flächen auf dem Aufmaßblatt zu sperren, damit nachträglich nichts eingetragen werden kann. Ein Strich genügt.
  • Reinschrift statt Urblatt. Dieselbe Richtlinie hält die nachträgliche Reinschrift eines Aufmaßblatts grundsätzlich für unzulässig; ist sie ausnahmsweise unumgänglich, ist das Ur-Aufmaßblatt beizufügen.
  • Falsches Blatt weggeworfen. Ein fehlerhaftes Aufmaßblatt wird ersetzt, als ungültig gekennzeichnet und mit einem Verweis auf das neue Blatt versehen; vernichtet wird es nicht.
Quellen:
  1. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin: ABau, V 450.V-I: Richtlinien zur Abrechnung, ABau 2013, Stand Juli 2019, Abschnitte 2.4, 2.6 und 2.8, abgerufen am 4. August 2026
AlternativeDenselben Aufbau exportiert Planaufmaß direkt aus dem PlanPDF + XLSX

Oder direkt digital im Plan messen

Die Vorlage nimmt dir das Rechnen ab, nicht das Abschreiben. Wer den Plan ohnehin als PDF vorliegen hat, spart den Zwischenschritt: Planaufmaß ist das kostenlose Aufmaß-Werkzeug von agora: Plan hochladen, Maßstab an einer bekannten Strecke kalibrieren, Flächen, Längen und Stückzahlen nachfahren, Aufmaßblatt exportieren.

Grundriss als PDF im Browserfenster, mit den Maßketten der Zeichnung am Planrand und farbigen Markern, rechts eine Markerübersicht
Der PDF-Plan im Browser, hier in der Planansicht von agora Site. In Planaufmaß entsteht im selben Plan der Rechenansatz beim Nachfahren der Fläche mit, statt später aus Notizen rekonstruiert zu werden.

Die Rechenlogik ist dieselbe wie oben im Beispiel: Flächen entstehen aus dem Umriss, der Rechenansatz eines Vielecks ist die Maßkette seiner Kanten, Abzüge gehen als negative Zeile in die Position ein und müssen vollständig in der Mutterfläche liegen. Summiert wird ungerundet, gerundet wird erst die Positionsmenge auf drei Nachkommastellen. Exportiert wird dasselbe Blatt zweimal: als PDF mit Unterschriftszeile und als Excel-Datei.

Kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Standardmäßig lokal: Ohne Konto bleibt alles in diesem Browser. Ein optionales Konto sichert Projekte in der EU-Cloud.

Planaufmaß ansehen

Häufige Fragen

Ist die Aufmaßblatt-Vorlage wirklich kostenlos?

Ja. Beide Fassungen liegen ungegatet auf dieser Seite, und es gibt keine kostenpflichtige Vollversion dahinter. Du darfst sie im Betrieb verwenden, an dein Leistungsverzeichnis anpassen und an Nachunternehmer weitergeben.

Muss ein Aufmaßblatt unterschrieben werden?

Die VOB/B schreibt keine Unterschrift vor. Sie verlangt in § 14 Abs. 2 nur, die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen möglichst gemeinsam vorzunehmen. Verbindlich wird die Unterschrift dort, wo der Vertrag oder eine Verwaltungsvorschrift sie fordert: Die Berliner Abrechnungsrichtlinie für öffentliche Bauaufträge hält fest, dass Aufmaße einen Sachverhalt verbindlich feststellen und durch Unterschrift zu Urkunden werden, und schließt das Aufmaß mit Datum der Feststellung und Unterschriften ab. Praktisch heißt das: unterschreiben lassen, sonst steht bei Streit Aussage gegen Aussage.

Wie trage ich Abzüge in ein Aufmaßblatt ein?

Als eigene Zeile innerhalb derselben Position, mit negativem Vorzeichen und einem Hinweis, zu welcher Fläche der Abzug gehört, zum Beispiel „Büro 2, Aussparung Lüftungsschacht, −(1,25 × 0,85) m“. So bleibt sichtbar, dass abgezogen wurde und wie viel. Ob eine Öffnung überhaupt abgezogen oder übermessen wird, richtet sich nach den Abrechnungsregeln des Gewerks.

Wie viele Nachkommastellen gehören ins Aufmaßblatt?

Die Vorlage folgt der Logik von Planaufmaß: Einzelwerte werden mit drei Nachkommastellen angezeigt, summiert wird aber ungerundet. Gerundet wird erst die Menge der Position, kaufmännisch auf drei Nachkommastellen. Wer zeilenweise rundet und dann addiert, bekommt ein anderes Ergebnis als der Prüfer.

Darf ich das Aufmaß aus dem PDF-Plan nehmen?

Ja, solange die Ausführung dem Plan entspricht und der Vertrag diese Abrechnung vorsieht. Die Berliner Abrechnungsrichtlinie bezeichnet die Abrechnung nach Soll-Daten aus anerkannten Ausführungszeichnungen als Regelabrechnung nach VOB/C ATV DIN 18299, Abschnitt 5. Plannummer, Index und Maßstab gehören dann ins Blatt; Abweichungen werden vor Ort gemessen.

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