AllgemeineGeschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der agora Software GbR und ihren Kunden über Software, Hardware, Internet-Tarife und agora CAM. Sie gelten nur für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern schließt agora keine Verträge.

Teil A: Allgemeines

Teil A gilt für alle Leistungen. Die Teile B bis E gelten zusätzlich für die jeweilige Leistung und gehen Teil A vor.

1. Vertragspartner und Geltung

1.1 Vertragspartner ist die agora Software GbR, Aulzhausener Straße 17, 86167 Augsburg (im Folgenden „agora“). Gesellschafter sind Hasan Herenda, Leon Sadremoghaddam, Sven Reichelt und Michel Weidinger. Vertretungsberechtigt ist Michel Weidinger. E-Mail: info@agora-software.de, Telefon: +49 176 70728562.

1.2 Der Kunde bestätigt mit der Bestellung, dass er als Unternehmer handelt. agora darf dafür einen Nachweis verlangen.

1.3 Vereinbarungen im Angebot oder in der Bestellung gehen diesen AGB vor.

1.4 Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn agora ihnen in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn agora in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.

2. Eintritt der Agora UG (haftungsbeschränkt) in den Vertrag

2.1 Die Gesellschafter von agora bereiten die Gründung der Agora UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Augsburg vor.

2.2 Der Kunde stimmt schon jetzt zu, dass die Agora UG (haftungsbeschränkt) nach ihrer Eintragung im Handelsregister anstelle der agora Software GbR mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt.

2.3 agora teilt dem Kunden den Eintritt in Textform mit und nennt dabei Registergericht und Registernummer. Der Kunde kann laufende Verträge innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform mit sofortiger Wirkung kündigen. agora weist in der Mitteilung darauf hin. Im Voraus gezahlte Vergütung erstattet agora in diesem Fall anteilig.

2.4 Die Haftung der agora Software GbR und ihrer Gesellschafter für Verbindlichkeiten, die vor dem Eintritt entstanden sind, bleibt bestehen.

3. Vertragsschluss

3.1 Angaben zu Hardware und individuellen Angeboten auf der Website und in der Preisliste sind kein verbindliches Angebot. Software bucht der Kunde im Kundenkonto nach Abschnitt 3.2.

3.2 Online bestellt der Kunde über sein Kundenkonto. Er bestätigt diese AGB per Ankreuzfeld und zahlt über den Zahlungsdienst Stripe. Vor dem Absenden kann er seine Eingaben prüfen und berichtigen. Der Vertrag kommt zustande, wenn agora die Bestellung per E-Mail bestätigt oder die Leistung freischaltet.

3.3 Außerhalb des Kundenkontos kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde ein Angebot von agora in Textform annimmt oder agora einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt. Nennt ein Angebot keine Frist, kann der Kunde es 14 Tage lang annehmen.

4. Preise und Zahlung

4.1 Es gelten die Preise aus der Bestellung oder dem Angebot. Fehlt dort eine Angabe, gilt die Preisliste von agora zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Rechnungen stellt agora elektronisch. Sie sind 14 Tage nach Zugang ohne Abzug fällig, soweit nicht Vorkasse oder Zahlung über Stripe vereinbart ist.

4.3 Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder aus demselben Vertrag stammen.

5. Haftung

5.1 agora haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet agora begrenzt auf den Schaden, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und für den Vertrag typisch ist. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

5.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5.4 Soweit die Haftung nach Abschnitt 5.2 begrenzt ist, beträgt sie je Schadensfall höchstens die Vergütung, die für die betroffene Leistung für zwölf Vertragsmonate vereinbart ist. Maßgeblich ist der Vertragsstand bei Eintritt des Schadensfalls, auch wenn der Vertrag dann noch keine zwölf Monate läuft. Bei einem Kauf ist das der Kaufpreis.

5.5 Bei Leistungen, die agora auf Zeit überlässt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel ausgeschlossen, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB).

5.6 Die Abschnitte 5.1 bis 5.5 gelten für alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, und auch für die persönliche Haftung der Gesellschafter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von agora.

6. Datenschutz

6.1 Soweit agora personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Der Kunde schließt ihn mit der Bestellung ab. In Fragen des Datenschutzes geht er diesen AGB vor.

6.2 Für Daten, die agora in eigener Verantwortung verarbeitet, zum Beispiel für Kundenkonto und Abrechnung, gilt die Datenschutzerklärung.

Teil B: Software

7. Leistung

7.1 agora überlässt dem Kunden die bestellte Software (agora Site, agora CRM) für die Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet, im Browser und per App. Der Kunde erhält dafür ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.

7.2 Den Funktionsumfang bestimmen das Angebot und die Produktbeschreibung auf agora-software.de zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Kunde braucht einen Internetzugang und einen aktuellen Browser oder ein aktuelles Betriebssystem.

7.3 agora Site wird je Baustelle und je internem Nutzer berechnet. Externe Beteiligte, die der Kunde zu einer Baustelle einlädt, nutzen agora Site kostenlos. Sie werden nicht Vertragspartner von agora. Der Kunde sorgt dafür, dass alle von ihm zugelassenen Nutzer diese AGB einhalten.

7.4 agora CRM wird als Web-Lizenz und als App-Lizenz laut Bestellung berechnet.

7.5 Einrichtung und Betreuungspakete (Silber, Gold) sind Dienstleistungen. Ihr Inhalt steht im Angebot oder in der Preisliste. agora schuldet die vereinbarte Tätigkeit, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Einrichtung von agora Site wird einmalig berechnet. agora CRM richtet agora auf Wunsch gegen Vergütung ein.

7.6 agora entwickelt die Software weiter. agora kann Funktionen ändern, wenn das aus technischen, sicherheitsbezogenen oder rechtlichen Gründen oder zur Weiterentwicklung nötig ist und der wesentliche Funktionsumfang erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen kündigt agora mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütung erstattet agora anteilig.

8. Verfügbarkeit, Wartung und Support

8.1 agora stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel bereit. Gemessen wird am Übergang vom Rechenzentrum zum Internet.

8.2 Nicht mitgerechnet werden:

  • angekündigte Wartungsarbeiten
  • Zeiten, in denen die Software aus Gründen nicht erreichbar ist, die außerhalb des Einflussbereichs von agora und ihrer Dienstleister liegen, zum Beispiel Störungen beim Internetzugang des Kunden oder höhere Gewalt

8.3 Wartungsarbeiten kündigt agora mindestens drei Werktage vorher per E-Mail oder in der Software an. agora legt sie nach Möglichkeit auf den Abend oder das Wochenende. Dringende Sicherheitsarbeiten darf agora ohne Ankündigung ausführen.

8.4 Störungen meldet der Kunde per E-Mail an info@agora-software.de. agora meldet sich innerhalb von zwei Werktagen zurück und behebt Störungen in angemessener Zeit. Feste Behebungszeiten sind nicht vereinbart. Werktage sind Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage in Augsburg. Sieht ein Betreuungspaket mehr vor, gilt das Angebot.

9. Pflichten des Kunden

9.1 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.

9.2 Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er und seine Nutzer in der Software speichern. Er speichert keine rechtswidrigen Inhalte und verletzt keine Rechte Dritter.

9.3 Der Kunde macht die Software nur über die Nutzerverwaltung zugänglich. Er greift nicht in ihren Betrieb oder ihre Sicherheit ein.

9.4 Bei einem konkreten Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder Missbrauch darf agora die betroffenen Inhalte oder Zugänge im nötigen Umfang sperren. agora informiert den Kunden unverzüglich.

9.5 Verletzt der Kunde diese Pflichten schuldhaft, stellt er agora von Ansprüchen Dritter frei.

10. Vergütung, Preisänderung und Zahlungsverzug

10.1 agora rechnet die Software im Voraus für den gewählten Zeitraum ab, monatlich oder jährlich, über Stripe oder auf Rechnung. Bei jährlicher Zahlung im Voraus gilt der Nachlass laut Preisliste.

10.2 Weitere Baustellen, Nutzer und Lizenzen kann der Kunde jederzeit buchen. agora berechnet sie ab der Buchung anteilig. Verringern kann der Kunde zum Ende des Abrechnungszeitraums.

10.3 agora kann die Preise anpassen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung der Software ändern, vor allem die Kosten für Rechenzentrum und technische Dienstleister, für Entwicklung und Support sowie Lohnkosten. Die Anpassung darf die Änderung dieser Kosten seit der letzten Preisfestsetzung nicht übersteigen. Sinken die Kosten insgesamt, senkt agora die Preise entsprechend. Eine Anpassung ist höchstens einmal in zwölf Monaten möglich und wirkt bei monatlicher Zahlung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums, bei jährlicher Zahlung erst zur nächsten Verlängerung. agora teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit und nennt den Grund. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden in Textform zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. agora weist in der Mitteilung darauf hin.

10.4 Bei Zahlung auf Rechnung darf agora den Produktzugang sperren, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist und eine in einer Mahnung in Textform gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos abgelaufen ist. Die Mahnung weist auf die bevorstehende Sperre hin. Nach Eingang der ausstehenden Zahlung wird der Produktzugang wieder freigeschaltet. Bei fehlgeschlagenen Zahlungen über Stripe bleibt der Softwarezugang während der erneuten Zahlungsversuche bestehen, solange das Abonnement als zahlungsüberfällig geführt wird. Stellt Stripe das Abonnement auf unbezahlt, wird der Produktzugang gesperrt. Der Zugang bleibt gesperrt, bis die Zahlung nachgeholt ist. Der Kunde erhält seine Daten jederzeit auf Anfrage an info@agora-software.de als Export; dies gilt auch während einer Sperre. Die Rechte nach Art. 15 und 20 DSGVO bleiben unberührt. Dauer und Anzahl der Zahlungsversuche richten sich nach den für das Abonnement geltenden Einstellungen bei Stripe; eine feste Zweiwochenfrist wird nicht zugesagt. Die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen. Sobald Stripe das Abonnement wieder als aktiv meldet und das Kundenkonto diesen Status verarbeitet hat, wird der Produktzugang wieder freigeschaltet.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung, wenn Bestellung oder Angebot kein anderes Datum nennen.

11.2 Bei monatlicher Zahlung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Jede Seite kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

11.3 Bei jährlicher Zahlung läuft der Vertrag zwölf Monate. Er kann jederzeit zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert er sich um jeweils zwölf Monate.

11.4 Gesetzliche Rechte des Kunden zum Wechsel des Anbieters nach der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) bleiben unberührt.

11.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für agora vor allem vor, wenn der Kunde trotz Mahnung in Textform und angemessener Frist zur Zahlung mit mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug bleibt. Dies gilt sowohl bei Zahlung über Stripe als auch bei Zahlung auf Rechnung. Eine Sperre nach Abschnitt 10.4 beendet den Vertrag nicht.

11.6 Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.

12. Mängel der Software

12.1 Der Kunde meldet Mängel in Textform und beschreibt sie nachvollziehbar. agora beseitigt Mängel in angemessener Zeit, auch durch eine neue Version oder eine zumutbare Umgehung.

12.2 Der Kunde mindert nicht durch Abzug von der laufenden Vergütung. Sein Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge bleibt unberührt.

13. Daten, Export und Löschung

13.1 Alle Daten, die der Kunde und seine Nutzer in der Software speichern, bleiben Daten des Kunden. agora verarbeitet sie nur, um den Vertrag zu erfüllen.

13.2 Der Kunde nutzt während des freigeschalteten Produktzugangs die verfügbaren Exportfunktionen. Auch während einer Sperre und nach Vertragsende erhält der Kunde seine noch gespeicherten Daten jederzeit auf Anfrage an info@agora-software.de als Export. Die Rechte nach Art. 15 und 20 DSGVO bleiben unberührt. Gesetzliche Rechte auf Datenherausgabe, Datenübertragbarkeit und Anbieterwechsel bleiben unberührt; Anfragen hierzu richtet der Kunde an info@agora-software.de. agora hält Daten nicht wegen offener Forderungen zurück.

13.3 Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten richten sich nach Abschnitt 12 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung und den gesetzlichen Vorgaben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von agora bleiben unberührt. Auf Wunsch bestätigt agora eine erfolgte Löschung in Textform.

13.4 Eigene Aufbewahrungspflichten, zum Beispiel für Rechnungen und Bauunterlagen, erfüllt der Kunde selbst. Er exportiert die Daten rechtzeitig.

14. Kostenlose Produkte, Testzugänge und Pilotphasen

14.1 Planaufmaß und agoraScan werden unentgeltlich bereitgestellt. agoraScan wird als Teil von agora Site genutzt; für agoraScan selbst fällt kein gesondertes Entgelt an. Eine vereinbarte Vergütung für agora Site bleibt davon unberührt. Dieser Abschnitt gilt für Planaufmaß und agoraScan sowie für Testzugänge und Pilotphasen, soweit der Kunde dafür keine Vergütung schuldet. Abschnitt 8 gilt dafür nicht. agora sagt keine Verfügbarkeit zu.

14.2 agora haftet hierfür nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14.3 Die im Kundenkonto gestartete kostenlose Testphase dauert 14 Tage. Hinterlegt der Kunde während der Testphase eine Zahlungsart, wird das Abonnement nach Testende automatisch zu den bei der Buchung vereinbarten Preisen kostenpflichtig fortgeführt. Ohne hinterlegte Zahlungsart endet die Testphase ohne Kosten und der Produktzugang wird gesperrt. Sonstige Testzugänge und Pilotphasen enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für Export und Löschung gilt Abschnitt 13.

14.4 agora kann kostenlose Produkte mit einer Frist von 30 Tagen ändern oder einstellen. agora kündigt das per E-Mail oder im Produkt an. Bis dahin kann der Kunde seine gespeicherten Daten exportieren.

14.5 Maße, Flächen und Mengen aus Planaufmaß und agoraScan prüft der Kunde, bevor er sie für Angebote, Bestellungen oder Abrechnungen verwendet.

15. Beta- und KI-Funktionen

15.1 Funktionen, die agora als „Beta“ kennzeichnet, gehören nicht zur geschuldeten Leistung. Sie können Fehler enthalten. agora kann sie jederzeit ändern oder einstellen.

15.2 Funktionen, die mit künstlicher Intelligenz (KI) arbeiten, kennzeichnet agora. Ihre Ergebnisse sind Vorschläge und können unvollständig oder falsch sein. Der Kunde prüft jedes Ergebnis, bevor er es verwendet. Die Ergebnisse sind keine Rechts-, Steuer- oder Fachplanungsberatung.

15.3 agora verwendet Inhalte des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen, es sei denn, der Kunde hat das gesondert und ausdrücklich mit agora vereinbart.

16. Hinweise für den Einsatz am Bau

16.1 Die Software unterstützt den Kunden bei Dokumentation, Abstimmung und Verwaltung. Sie ersetzt keine bautechnische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sie entbindet den Kunden nicht von eigenen Pflichten zur Dokumentation, Prüfung, Überwachung, Buchführung und Aufbewahrung.

16.2 Für Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit der Einträge ist der Kunde verantwortlich. agora prüft sie nicht.

16.3 agora sagt nicht zu, dass die Dokumentation in einem Streit einen bestimmten Beweiswert hat. Darüber entscheidet das Gericht.

Teil C: Hardware-Kauf und Einrichtung

17. Kaufgegenstand und Hersteller

17.1 agora verkauft Geräte anderer Hersteller, zum Beispiel Plantische, Tablets, Satelliten-Anlagen, 5G-Router und Kameras. Hersteller und Modell stehen im Angebot.

17.2 agora ist Händler, nicht Hersteller. agora bezieht die Geräte bei Händlern in Deutschland, verändert sie technisch nicht und bringt kein eigenes Kennzeichen an. Paketnamen wie „agora CAM Kit“ bezeichnen eine Zusammenstellung von Geräten anderer Hersteller.

17.3 Die Beschaffenheit bestimmen das Angebot und das Datenblatt des Herstellers. Abbildungen auf der Website sind Sinnbilder.

17.4 Für Betriebssystem, Firmware und Cloud-Dienste der Hersteller gelten deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Der Kunde beachtet Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise des Herstellers.

17.5 Mangelfreie Ware nimmt agora nur nach Vereinbarung zurück.

18. Zahlung, Lieferung und Eigentumsvorbehalt

18.1 Der Kaufpreis ist vollständig im Voraus fällig. agora bestellt die Ware erst nach Zahlungseingang.

18.2 Liefertermine sind voraussichtliche Termine. Verbindlich sind sie nur, wenn agora sie in Textform ausdrücklich als fix bestätigt.

18.3 Wird agora von ihrem Lieferanten trotz rechtzeitiger Bestellung ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, informiert agora den Kunden unverzüglich. Beide Seiten können dann von dem betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten. agora erstattet Zahlungen dafür unverzüglich.

18.4 Bei Versand geht die Gefahr mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Richtet agora die Ware vor Ort ein, geht sie mit der Übergabe vor Ort über.

18.5 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von agora. Bis dahin darf der Kunde sie nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter meldet er unverzüglich.

19. Einrichtung vor Ort

19.1 Ist die Einrichtung vereinbart, stellt agora die Geräte auf, schließt sie an und konfiguriert sie, jeweils im Umfang des Angebots. Elektroinstallation, Fundamente, Masten und Genehmigungen gehören nur dazu, wenn das Angebot sie nennt. agora darf Fachbetriebe einsetzen.

19.2 Der Kunde sorgt zum Termin für:

  • Stromanschluss am Aufstellort
  • freien und sicheren Zugang
  • einen geeigneten Standort und tragfähige Befestigungspunkte
  • freie Sicht zum Himmel bei Satelliten-Anlagen
  • einen Ansprechpartner vor Ort
  • nötige Zustimmungen von Bauherr oder Eigentümer

19.3 Fehlen diese Voraussetzungen, trägt der Kunde die Mehrkosten für Wartezeit und weitere Anfahrten zu den Sätzen laut Angebot oder Preisliste.

19.4 Nach Einrichtung und Funktionstest halten beide Seiten die Übergabe in einem Protokoll fest, mit Geräten, Seriennummern und Ergebnis des Tests.

20. Prüfung der Ware und Anzeige von Mängeln

20.1 Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.

20.2 Alle anderen Kunden prüfen die Ware nach Erhalt und zeigen offensichtliche Mängel, Transportschäden und Fehlmengen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung in Textform an. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Zeigt der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig an, kann er daraus keine Mängelrechte herleiten. Das gilt nicht bei Arglist. Abschnitt 5.1 bleibt unberührt.

20.3 Nicht offensichtliche Mängel zeigt der Kunde unverzüglich nach der Entdeckung an.

20.4 Die Anzeige soll Seriennummer, Beschreibung des Fehlers und Fotos enthalten. Sichtbare Transportschäden vermerkt der Kunde zusätzlich bei der Annahme auf dem Lieferschein.

21. Mängelrechte und Verjährung

21.1 agora ist Verkäufer und haftet dem Kunden selbst für Mängel der Ware.

21.2 Bei einem Mangel leistet agora nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. agora darf die Nacherfüllung durch den Hersteller oder dessen Kundendienst ausführen lassen. Die dafür erforderlichen Aufwendungen trägt agora nach dem Gesetz.

21.3 Der Kunde kann sich für eine schnellere Abwicklung direkt an den Kundendienst des Herstellers wenden. Seine Rechte gegen agora bleiben bestehen.

21.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert agora sie oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

21.5 Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach Ablieferung. Es bleibt bei den gesetzlichen Fristen:

  • bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegenen Mängeln
  • bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
  • im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz
  • bei Sachen, die für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangel verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB)
  • beim Rückgriff nach §§ 445a, 445b BGB

22. Herstellergarantie und Entsorgung

22.1 Gibt der Hersteller eine Garantie, reicht agora sie zusätzlich an den Kunden weiter. agora tritt dem Kunden ihre Ansprüche aus der Garantie ab, soweit das möglich ist, und unterstützt ihn bei der Abwicklung. Es gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.

22.2 agora selbst gibt keine Garantie. Angaben in Angebot, Datenblatt und Website sind keine Garantie. Die Mängelrechte gegen agora bestehen unabhängig von der Herstellergarantie.

22.3 Altgeräte entsorgt der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften über die Rückgabewege des Herstellers und löscht vorher seine Daten. Altbatterien nimmt agora kostenlos zurück.

Teil D: Internet-Tarife

23. Leistung

23.1 Zu Satelliten-Anlagen und 5G-Routern kann der Kunde bei agora einen Internet-Tarif buchen. Vertragspartner des Kunden ist agora. agora bezieht den Tarif beim Netzbetreiber und berechnet ihn dem Kunden monatlich.

23.2 agora verschafft dem Kunden den Zugang zum Netz des Netzbetreibers mit den Leistungsmerkmalen, die der Netzbetreiber für den Tarif angibt. Netzbetreiber, Tarif und Leistungsmerkmale stehen im Angebot.

23.3 Die Verbindung stellt der Netzbetreiber über sein Netz her. Netzabdeckung, Bandbreite und Ausfälle hängen von seinem Netz, vom Standort, vom Wetter und von der Auslastung ab. agora sagt deshalb keine bestimmte Netzabdeckung, Bandbreite oder Verfügbarkeit des Netzes zu.

23.4 Die Nutzungsbedingungen des Netzbetreibers gelten ergänzend. agora nennt sie im Angebot. Der Kunde hält sie ein.

23.5 Störungen meldet der Kunde per E-Mail an agora. agora gibt die Meldung an Werktagen unverzüglich an den Netzbetreiber weiter und informiert den Kunden über dessen Rückmeldung.

24. Laufzeit, Preis, Kündigung und Haftung

24.1 Laufzeit und Kündigungsfrist stehen im Angebot. Sie entsprechen dem Vertrag zwischen agora und dem Netzbetreiber.

24.2 Ändert der Netzbetreiber seinen Preis gegenüber agora, ändert agora den Preis des Kunden um denselben Betrag. Das gilt für Senkungen ebenso wie für Erhöhungen. agora teilt die Änderung mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate vorher in Textform mit. Bei einer Erhöhung kann der Kunde den Tarif innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung ohne Frist kündigen, frühestens zum Zeitpunkt der Änderung.

24.3 Stellt der Netzbetreiber den Tarif ein oder untersagt er agora die Weitergabe, kann agora den Tarif mit angemessener Frist in Textform kündigen. agora informiert den Kunden unverzüglich und erstattet im Voraus gezahlte Vergütung anteilig.

24.4 Für Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von agora zusätzlich nach § 70 TKG begrenzt.

24.5 Zwingende Rechte des Kunden nach dem Telekommunikationsgesetz bleiben unberührt. Einen Verzicht nach § 71 Abs. 3 TKG erklärt der Kunde nur gesondert und ausdrücklich im Angebot.

Teil E: agora CAM

25. Leistung und Lizenz

25.1 agora CAM besteht aus einem Kamera-Kit und einer monatlichen Lizenz für die Software und den Cloud-Dienst des Herstellers. Für das Kamera-Kit gilt Teil C. Hersteller, Modell sowie Umfang, Laufzeit und Kündigungsfrist der Lizenz stehen im Angebot.

25.2 agora verschafft dem Kunden die Lizenz so, wie der Hersteller sie bereitstellt. Die Nutzungsbedingungen des Herstellers gelten ergänzend. agora nennt sie im Angebot. Abschnitt 8 gilt für den Cloud-Dienst des Herstellers nicht.

25.3 Ohne laufende Lizenz sind die Kameras nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.

25.4 agora CAM dient der Dokumentation des Baufortschritts. agora CAM ist keine Bewachung. agora beobachtet die Baustelle nicht, bewertet keine Alarme und löst keine Einsätze aus. agora sagt weder eine lückenlose Aufzeichnung zu noch, dass Diebstahl oder Schäden verhindert oder erkannt werden. Aufzeichnung und Zugriff setzen Strom und eine Internetverbindung am Standort voraus.

25.5 agora wertet Bilder nicht mit künstlicher Intelligenz aus. Eine solche Funktion führt agora nur nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden ein.

26. Datenschutz und Pflichten des Kunden

26.1 Der Kunde ist für den Betrieb der Kameras Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. agora prüft nicht, ob der Einsatz zulässig ist, und berät dazu nicht rechtlich.

26.2 Der Kunde:

  • prüft vor dem Einsatz, ob die Aufnahmen zulässig sind, und hält Zweck und Rechtsgrundlage fest
  • bringt Hinweisschilder an allen Zugängen an
  • legt Löschfristen fest und hält sie ein
  • richtet die Kameras so aus, dass sie keine öffentlichen Flächen, Nachbargrundstücke, Pausen- oder Sanitärbereiche erfassen
  • informiert Beschäftigte und Nachunternehmer und beteiligt den Betriebsrat, wenn es einen gibt
  • nutzt die Aufnahmen nicht, um Leistung oder Verhalten einzelner Beschäftigter zu kontrollieren

26.3 Soweit agora bei Einrichtung oder Support Zugriff auf Bilddaten hat, verarbeitet agora sie nur im Auftrag des Kunden nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. agora greift nur auf Bilder zu, wenn der Kunde das verlangt.

26.4 Verletzt der Kunde diese Pflichten schuldhaft, stellt er agora von Ansprüchen Dritter frei und ersetzt die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

26.5 Untersagt eine Behörde oder ein Gericht den Betrieb, darf agora den Zugang im nötigen Umfang sperren.

Teil F: Schlussbestimmungen

27. Referenznennung

agora darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen, auch schon bei der Bestellung. agora entfernt die Nennung dann in angemessener Zeit.

28. Änderungen dieser AGB

28.1 agora kann diese AGB ändern, wenn Gesetz, Rechtsprechung, Technik oder neue Leistungen das erfordern. Änderungen, die weder die Vergütung noch den wesentlichen Leistungsumfang, die Laufzeit oder die Haftung betreffen, teilt agora mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten sie als angenommen. Darauf weist agora in der Mitteilung hin.

28.2 Alle anderen Änderungen gelten nur, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt.

29. Recht, Gerichtsstand und Form

29.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

29.2 Augsburg ist ausschließlicher Gerichtsstand, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

29.3 Für Erklärungen zu diesem Vertrag genügt die Textform, zum Beispiel eine E-Mail.

Stand: 18. Oktober 2026